Wie erreiche ich eine Einkommensprüfung bei meinem Ex?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die einfachste Möglichkeit ist das Einrichten einer Beistandschaft beim Jugendamt. Im Rahmen der Beistandschaft überprüft das JA regelmäßig, alle 2 Jahre, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Den Zeitraum von 2 Jahren regelt der § 1605 BGB. Ein Überprüfen vor ablauf der 2 Jahre ist nur dann möglich, wenn sich der Kindesunterhalt durch das höhere Einkommen um mehr als 10% erhöhen würde.

Wenn er Unterhalt bezahlt dann akzeptiere das doch so wie es ist. Ich könnte echt kotzen wenn ich so etwas lese. Willst da jetzt echt rum machen wegen ein paar Euros mehr oder was? Geh arbeiten, dann kannst deinen Kindern auch schon mehr bieten anstatt deinen Ex auszubeuten. Das finde ich echt eine Frechheit.

Das Gericht anschreiben udn unter Hinweis auf die bisherige Regelung, eine Überprüfung wegen der neuen Stelle beantragen.

Sonst über den Anwalt.

Eigentlich ist er von sich aus auskunftspflichtig.

Aller 2Jahre kannst du das Gehalt überprüfen lassen. Das kann übers Jugendamt geschehen , wenn du dort in Betreuung wegen des Unterhalts bist. Weil das kostet nichts. Ich würde aufs Jugendamt gehen und einfach mal fragen. Ein Anwalt kostet immer und das dauert. Das Jugendamt übernimmt das Anschreiben an deinen Mann und gegebenenfalls an seine Firma die müssen Auskunft geben dazu sind die verpflichtet. Aber wie gesagt das kannst du nur aller 2 Jahre tun und mußt dir auch sicher sein das er mehr verdient. Hoffe ich konnte helfen