Dem Kindsvater Unterhaltsschulden schenken- geht das so einfach, macht Jugendamt Probleme?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es der Mutter gut genug geht, kann sie durchaus den Kindesunterhalt wieder zurücküberweisen und quasi dem Kindesvater erlassen. Das ist streng genommen ja auch nicht der unverzichtbare Kindesunterhalt dann, sondern ein Betrag aus ihrem Vermögen in gleicher Höhe.

Der Kindesvater wird nicht davon enthoben, Kindesunterhalt zu zahlen, da dieser Anspruch des Kindes unverzichtbar ist.

Sollte es der Mutter irgendwann schlechter gehen und sie benötigt doch den Unterhalt, kann sie ihre Rückzahlungen reduzieren oder einstellen. Das Kind hat weiterhin Anspruch.

Eine solche Vereinbarung ist nicht nur nichtig laut BGB, sie macht mich sogar als kinderlosen Mann wütend. Das arme Kind ... Hoffentlich wird es sich später von beiden Elternteilen loslösen können, die so verantwortungslos mit den Finanzen des Kindes umgehen. Spätestens beim BAFöG wird es interessant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung