Umsatzsteuervoranmeldung aufgrund von Reverse-Charge Verfahren?
Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe ein Kleinunternehmen und habe die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Sprich ich brauche eigentlich keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Jedoch habe ich nun Ware im EU-Ausland eingekauft und auf der Rechnung war vom Reverse-Charge verfahren die Rede. Sprich ich soll jetzt also die Umsatzsteuer dafür entrichten? Wie muss ich diese dem Finanzamt übermitteln, obwohl ich ja keine Umsatzsteuervoranmeldung mache.
4 Antworten
Mit einer Umsatzsteuervoranmeldung für das Quartal in dem Du eingekauft hast.
Du musst eine vierteljährliche Voranmeldung für das betreffende Quartal per Elster übermitteln.
Wenn es um 2022 geht, dann kannst Du gleich eine Jahreserklärung abgeben. Sollte das aber jetzt im ersten Quartal 2023 gewesen sein, dann kannst Du nicht so lange warten. Die Voranmeldung ist grundsätzlich bis 10. April abzugeben.
Ich hab zwar keine Ahnung, aber schonmal von der zusammenfass3nden Meldung gehört.
Die ist bei Lieferungen in das EU-Ausland auszufüllen - sprich, hier muss der Lieferant in seinem Land das Äquivalent unserer ZM abgeben, nicht der FS.
Ich bin ja aber in der Kleinunternehmerregelung. Kann ich das nicht auch über die normale Umsatzsteuerklärung im Jahr machen?