Reverse-Charge: Kunde (Unternehmer) hat keine USt-ID / Steuernummer
Ich werde einem Kunden (der in den USA ansässig ist) eine Rechnung schreiben, indem das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet.
Ich habe im Internet gelesen, dass dann somit auch auf diese Rechnung die USt-ID bzw. Steuernummer des Kunden muss.
Eine USt-ID meinte dieser Kunde hat er nicht. Eine Steuernummer wird ihm erst noch erteilt - wie soll ich das nun handhaben? Die Rechnung sollte in spätestens 2 Wochen ausgestellt werden, und was ist wenn dieser bis dahin noch keine Steuernummer hat?
1 Antwort
Wenn der Kunde nicht innerhalb der EU ansässig ist (Lieferadresse), dann hat der Kunde natürlich keine USt-ID und die ganze Transaktion wird nicht vom USt-Gesetz erfasst.
Sie ist daher nicht steuerbar, muss aber gemeldet werden (Voranmelduing Güter Box 43, DL Box 45). Fraglich ist, ob die Rechnung hier einen Hinweis auf die steuerliche Behandlung haben muss. Ich denke aber nicht, da das UST-Gesetz ja nicht zur anwendung kommt.
Ich bin kein Steuerberater, habe aber beruflich damit zu tun.