Tägliches Leeren des P-Kontos

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Es geht beim P-Konto nicht darum, ob der Kontostand den Freibetrag je Monat überschreitet, sondern um die Höhe der im Monat erfolgenden Kontogutschriften.

Das bedeutet in Deinem Fall: nach Gutschriften von max. € 1028 in einem Monat ist der Rest gepfändet. Die Herkunft der Gutschriften ist dabei egal, das können auch eigene Bareinzahlungen sein.

Die Aussage "Das bedeutet in Deinem Fall: nach Gutschriften von max. € 1028 in einem Monat ist der Rest gepfändet." ist insoweit falsch, als dadurch zum Ausdruck kommt bzw. kommen kann, daß übersteigende Beträge für den Kontoinhaber und Pfändungsschuldner automatisch und zwangsläufig verloren / weg sind.

Im Folgemonat eines Zahlungseingangs kann im Rahmen des Freibetrags - der zudem mit gerichtlicher Hilfe (z.B. bei Einmalzahlungen) erhöht werden kann - über den die oben erwähnten € 1028 übersteigenden Betrag verfügt werden, da erst im übernächsten Monat die kontoführende Bank zum Abführen an den Pfändungsgläubiger verpflichtet ist.

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Das P-Konto soll sicherstellen, dass Gläubiger nicht über den Freibetrag hinaus auf das Guthaben zugreifen können. Natürlich kannst du jeden Tag abheben. Aber du bist auch verpflichtet die theoretischen Einnahmen von täglich 500 Euro anzugeben. Der Freibetrag soll die Grundbedürfnisse sichern: MIete, Strom usw.

Nein, das wird - bei Vorliegen von Pfändungen (!) - nicht funktionieren.

Den Freibetrag gibt es einmal pro Monat und er bezieht sich nicht auf den Kontostand sondern auf den verfügbaren Betrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite bei einer Bank in der Rechtsabteilung