Student + Kleingewerbe + Nebenjob?

2 Antworten

Wenn Dein Nebenjob ein echter Minijob ist, bei dem der Arbeitgeber 15 % pauschale RV und 2 % pauschale Lohnsteuer bezahlt, zählt dieser nicht zu den von Dir zu versteuernden Einkünften. Bei einem Minijob gelten auch die 520 € als die Grenze, bis zu der man familienversichert ist.

Wird der Job nach Deinen persönlichen Vesteuerungsmerkmalen abgerechnet, zählt er zu Deinen Einkünften und Du zahlst bereits KV-Beiträge.

https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/minijobs-geringfuegige-beschaeftigung-8-lohnsteuer-2-oder-20-oder-individuell_idesk_PI20354_HI3521545.html

Wenn Du mit dem Gewerbe ( nicht: Kleingewerbe, sowas gibt es nicht) einen Gewinn machst und es sich um einen echten Minijob handelt, bist Du raus aus der Familienversicherung.

Die ist übrigens Dein viel größeres Problem als die Frage, ob Du mehr als den Grundfreibetrag (plus Vorsorgeaufwand pöus Sonderausgaben) verdienen wirst - Steuern zahlen ist ja nun nichts, was man wie der Teufel das Weihwasser vermeiden muss.

sind das zwei getrennte Baustellen?

das sind steuerrechtlich getrennt zu betrachtende Tätigkeiten. in Minijob muss nicht in einer Steuererklärung angegeben werden.

wie läuft das mit der Krankenkasse ab, bleibe ich trotzdem Familienversichert?

Allerdings musst Du Dich ab einem monatsdurchschnittlichen Einkommen von 485 Euro auf eigene Rechnung krankenversichern.