Hauptberufl. selbstständig + Nebenjob angestellt oder andersrum?
Hallo, folgender Fall:
Ich bin selbstständig/freiberufl. (Dipl-Psych, Seminarleitung, kein Gewerbe) und kann derzeit wegen der Pandemie nicht arbeiten, bekomme Grundsicherung. Jetzt habe ich a) ein Jobangebot für eine Teilzeit-Stelle von 20 Std/Woche, 13 €/Std bis Sommer, perspektivisch länger und b) ein befristetes Angebot à 12 Std/Woche, 45 €/Std für zweieinhalb Monate, das ich als selbstständige Person machen würde. Die Grundsicherung kann ich also wieder abgeben.
Fall 1: Ich bleibe hauptberuflich selbstständig, dazu neu nebenberuflich angestellt. Geht das überhaupt wegen der Arbeitszeiten? Hier könnte ich zusätzlich noch die Neustarthilfe beantragen. Allerdings müsste ich das Angestelltenverhältnis als Steuerklasse 6 angeben, richtig?
Fall 2: Ich versuche zu wechseln und meine momentan eh ruhende Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich auszuüben und hauptberuflich angestellt zu sein. Macht das mehr Sinn? Dann wäre das nach meinen Informationen Steuerklasse 1 und eben einkommenssteuerliche Abgaben weil > 410 € pro Jahr.
Fall 3: Ich wechsle innerhalb dieses Jahres von der Selbstständigkeit in die Anstellung und wieder zurück (? ... )
Von meinen bisherigen Recherchen raucht mir der Kopf. Kann ich überhaupt einfach zum nächsten Monat wechseln, und kann ich zudem ohne Probleme irgendwann wieder hauptberuflich in die Selbstständigkeit wechseln?
Vielen Dank schonmal,
Alex
1 Antwort
Es wäre m.E. von Vorteil, die selbständige Tätigkeit nebenberuflich zu machen, denn dann wärst Du über den 20-Stunden-job krankenversichert. Zeitlich überwiegt der Job ja. Das Einkommen liegt kurzfristig bei dem Honorarjob höher, übers Jahr weiss man es wohl noch nicht, was noch so kommt.
Eindeutig nebenberuflich wärst Du selbständig, wenn beides ( Zeitaufwand und Bruttoeinkommen) höher wäre. Dabei wird verglichen das Bruttoeinkommen mit dem Gewinn laut Steuerbescheid. Die Regeln werden hier behandelt.
http://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/200319-Hauptberuflich-Selbstst%C3%A4ndig.pdf
Im Angestelltenverhältnis hättest Du jedenfalls die LSK I, da Du für die Selbständige Tätigkeit keine LSK hast.