Als Vollzeitstudent Gewerbe anmelden für Google Search Engine Evaluator bei Leapforce?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Vanessa, erst einmal Kompliment über den Status Deiner Recherchen. das verdient auch eine ausführliche und qualitativ hochwertige Antwort. Wird ein wenig länger, da Du ja fast alle relevanten Rechtsgebiete angesprochen hast. Doch Schritt für Schritt.

Bei der Job Beschreibung bist Du eindeutig Gewerbetreibend nach § 15 EkStG. Freiberufler nach § 18 EkStG scheidet aus, weil Du die darin beschriebenen Kriterien nicht erfüllst.

Nun die spannende Frage, welchen Status Du hast. Das kann entweder der Status selbständig sein oder der Status Student mit Nebenwerwerb. Und das bestimmt auch die Konsequenzen für die Krankenversicherung. Die Kassen nehmen anhand der Gesamtsituation eine Einstufung vor. Das nennt sich Statusfeststellungsverfahren. Nach welchen Kriterien die Kassen das entscheiden, das findest Du hier (Rundschreiben des GKV Spitzenverbandes an alle Kassen)

http://kuerzer.de/izy92jmWo

Fall 1: Du wirst als Selbständige eingestuft: Das bedeutet, dass Du Dich freiwillig in der GKV oder in der PKV versichern musst. Wobei aufgrund des Jobs zu prüfen ist, ob die Künstlersozialkasse für Dich verantwortlich ist. Ist diese für Dich zuständig, dann bist Du auch Rentenversicherungsplfichtig. Informationen zur KSK findest Du, wenn Du bei Google unter Künstlersozialkasse googelst

Solltest Du nicht KSK pflichtig sein, so kannst Du frei entscheiden, ob Du in die GKV oder PKV willst. In der PKV berechnet sich der Preis nach dem gewählten Tarif. Bei der GKV ist es ein wenig komplizierter. Wie sich der Betrag berechnet, ergibt sich aus dem Dokument:

Bitte nach GKV Spitzenverband + einheitliche Grundsätze + frewillig GKV versichert googeln.

Ich will das Ergebnis vorwegnehmen: Es sind entweder 14,9 % (ohne Krankengeld) oder 15,5 % (mit Krankengeld) auf Deine Einnahmen zu zahlen. Als Einkommen wird mindestens 50 % von 2550 € angesetzt (Existenzgründer) oder der volle Satz, also 15,5 % von 2550 €. Ausser Du stellst einen Antrag und weist nach, dass Dein Einkommen geringer ist. Die Untergrenze sind aber 857 € für das fiktive Einkommen. (Also doch nicht immer so sozial, wie manche GKV Fans immer weiss machen wollen)

Fall 2: Du wirst als Student eingestuft: So und nun der zweite Part. Auch hier sind zwei Fälle möglich:

Wenn Dein Einkommen unter 365 € Gewinn im Monat liegt, dann bist Du kostenfrei über den § 10 SGB V bei Deinen Eltern versichert.

Liegt das Einkommen darüber - und die Kasse hat Dich als Student eingestuft - dann musst Du dich selbst versichern. Entweder über die studentische GKV (ca 80 €/Monat) oder in der PKV (zwischen 60 € und 150 €; je nach Tarif)

Soweit zum Thema GKV.

Der Punkt den Du mit Kleinunternehmer genannt hast, ist irrelevant für die Krankenkasse. Das ist nur dann relevant um zu entscheiden, ob Du auf Deine Rechnung Umsatzsteuer erheben musst oder nicht. Doch das im Detail jetzt darzustellen, führt zu weit.

So, ist nun alles klar ;-)

Wow, recht herzlichen Dank für die schnelle und vor allem ausführliche Antwort! Und danke für das Kompliment ; )

Das klingt eigentlich alles danach, als wenn ich wohl unter den 365 € monatlich bleiben werde, denn es ist schon sinnvoll den Status der Familienversicherung beizubehalten und bis 25 keine Beiträge selbst zahlen zu müssen. Letztendlich macht das alles auch ein wenig unkomplizierter und ich werde dabei auch nicht zu sehr vom Studium abgelenkt ; )

Jetzt hab ich nur noch eine Frage: eine Steuererklärung muss ich doch auch machen, wenn ich nur ein Kleingewerbe beim Amt anmelde, oder?

Danke nochmal für die große Hilfe!

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@VuR1991

Ja, ohne geht es nicht. Empfehlung: Am besten Einnahme Überschussrechnung machen und ohne Mehrwersteuer. Dann ist die Steuererklärung fix gemacht. Ein gutes Online Tool für die Buchhaltung ist collmex, und die Steuererklärung kann man ganz galant mit Steuerfuchs erledigen. Das kostet nur ganz kleines Geld, nimmt aber viel Arbeit ab.

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Ich stehe gerade vor dem selben Problem bei Leapforce, habe den Test auch schon hinter mir.

Die Frage ist aber noch nicht geklärt, ob es ein Problem mit der Scheinselbstständigkeit geben kann, wenn man nur für Leapforce arbeitet?

Meine Situation ist aber etwas anders, da ich seit November bis heute für ein anderes Unternehmen auf Rechnung arbeite, wobei das Unternehmen für verschiedene Kunden arbeitet (so weit ich weiß zählen in dem Fall die Kunden auch für mich als "Arbeitgeber").

Besteht für mich nun die Gefahr der Scheinselbstständigkeit?

Noch was: Bei der Registrierung konnte man wählen zwischen - I intend to contract directly with Leapforce as an independent contractor. - I intend to contract with Leapforce through my own registered business.

Bedeutet Option 1 die Tätigkeit als Freiberufler und Option 2 als Gewerbebetriebler? Dann hätte ich mich falsch registriert, da ich dachte über Option 1 wäre ich bei denen angestellt.. :)

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Warum denn überhaupt Gewerbe oder Freiberuf? Ist das nicht ein gewöhnlicher Nebenjob mit Lohnsteuerkarte (ja, gibt's nicht mehr) mit einer Teilzeitanstellung - quasi wie ein Hiwijob an der Uni?

Der einzige Punkt, der aus meiner Sicht zu klären wäre, besteht in der Krankenversicherung. Möglicherweise musst Du eine eigene Krankenversicherung abschließen, wenn Du "zu viel" im Nebenjob verdienst. Das sollte aber die BKK sagen können. Suche Dir dann mal vielleicht auch eine andere Krankenkasse, z.B. die TKK, die hier ggf. bessere Angebote hat.

Danke für die schnelle Antwort! Leider handelt es sich hier auf jeden Fall um keinen gewöhnlichen Teilzeitjob auf "Lohnsteuerkarte". Ich würde einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen - also nicht vergleichbar mit einem Hiwi-Job.

Das mit der Krankenversicherung habe ich mir auch gedacht und daher werde ich wohl einfach unter der Grenze bleiben, bei der ich mich selbst krankenversichern muss. Schließlich kann ich noch über 5 Jahre familienversichert bleiben und mir so die monatlichen Beträge sparen. Wer weiß, wie lange ich überhaupt selbstständig arbeiten kann? Nach einem halben Jahr kann schon wieder Schluss sein.

Daher wird das wohl das beste sein!

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