Steuererklärung/Steuerbescheid?

3 Antworten

Erkennbar hat ein erster Bearbeitungsversuch ca. 6 Wochen nach Zugang der Einkommensteuererklärung stattgefunden ..... nimm doch bitte diesen (zusätzlichen) Bearbeitungszeitraum auch für Deine nachgehend eingereichten Nachweise an.

Die Finanzämter können meist erst Mitte März Anfangen, weil dann die Software aktuell ist. Und bei den unzähligen Finanzämtern kommt es stark darauf an, welches zuständig ist und wie die Arbeitsbelastung aktuell ist. Zwischen nächste Woche und etwa im Juli dürfte alles realistisch sein.

Eine Frage der Arbeitsbelastung des Sachbearbeiters.

Als der den Breif veranlasst hat, hat er sich Deinen Fall auf "Wiedervorlage" gelegt. Wenn er dafür einen Zeitraum von z. B. 14 Tagen hat, dann kann es schnell gehen.

Sind bei dem Finanzamt die Zeiträume länger, dann eben etwas später.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986