Einkommenssteuererklärung - Zuschuss vom Jobcenter für doppelte Haushaltsführung angeben?

2 Antworten

Es ist anscheinend so, dass die für Kundige klare Antwort von EnnoBecker, bei Dir falsch ankommt.

Die Zahlungen des Jobcenters sind völlig steuerfrei.

Soweit diese Zahlungen aber der Ersatz von Aufwendungen sind, hast Du keine Kosten, hast also nichts abzuziehen.

Wenn aber Deine Kosten der doppelten haushausführung (nur beispielsummen) 500,- Euro im Monat wären udn Deine Erstattungen 260,- Euro im Monat, dann blieben 240,- Euro für einen Abzug übrig.

Unter der Voraussetzung ist sind dann noch über 1.000,- im Jahr, weil sonst die Pauschale höher ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Possalski 
Fragesteller
 18.09.2014, 21:43

Dankeschön. Ja, ich bin leider wirklich gar nicht informiert auf dem Gebiet - versuche aber dazuzulernen. Ich weiß gerade nicht, ob die Zahlungen vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit kommen. Der Zuschuss heißt "Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget - Kosten für getrennte Haushaltsführung". Vielleicht ist dies dann nicht völlig steuerfrei. Das werde ich noch herausfinden :)

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wfwbinder  18.09.2014, 21:55
@Possalski

Nochmal:

Es ist steuerfrei.

Die Summe ist aber von Deinen tatsächlichen Aufwendungen abzuziehen.

Also hättest du im ganzen Jahr Werbungskosten von 2.000,- Euro udn 1.300,- Euro zuschuss bekommt, so wird bei Dir die Pauschlae von 1.000,- abgezogen.

Waren die Aufwendungen 3.000,- und die Zuschüsse 1.300,-, würden bei Dir Werbungskosten von 1.700,- abgezogen.

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Hallo, mach deine Angaben laut Lohnsteuerbescheinigung des AG und gut ist's !

Sind die Zahlungen vom Jc unter 1000,- Euro geblieben und du hattest keine tatsächlich höheren Aufwendungen, dann musst du auch keine weiteren Angaben dazu machen. Dies fällt unter Werbungskostenpauschale die du ohnehin hättest, auch ohne die Jc Zahlungen.

Angenommen die Zahlungen wären über 1000,- Euro/ Jahr, müsstest du diese Überzahlung möglicherweise wohl angeben denke ich. Bei EnnoB. bist du hier aber in den besten Händen ! K.