München ist mit dem 2. Wohnsitz nicht einverstanden
Hallo, habe einen Job in München bekommen und mich dort mit dem 2. Wohnsitz angemeldet. Meine Familie, meine Verlobte und meine Freunde - somit mein Lebensmittelpunkt - befindet sich im Saarland (420 km) Dort habe ich auch meinen 1. Wohnsitz angemeldet. Die Stadt Bayern schrieb mir nun, dass ich den 1. Wohnsitz in München anmelden muss. Ich werde mich in Zukunft öfters im Ausland aufhalten (Dienstreisen) und fahre jedes Wochenende von freitags-sonntags bzw. bis montags zu meiner Verlobten ins Saarland.
Meine Frage nun an Euch
Kann die Stadt München mich wirklich zwingen, den 1. Wohnsitz in München anzumelden? Hat dieses Ummelden eine Auswirkung auf die doppelte Haushaltsführung? oder spielt es keine Rolle, wo sich der 1. oder 2. Wohnsitz befindet, um diese doppelte Haushaltsführung geltend zu machen....
PS. Meine Verlobte studiert noch und kann frühestens in 2 Jahren zu mir nach München ziehen.
Wäre froh, viele Infos zu erhalten.
DANKE schonmal
1 Antwort
Ja, üblicherweise kann der Arbeitsort verlangen, dass ein nicht verheirateter seinen Erstwohnsitz dort anmeldet.
Mit der steuerlichen Seite hat das aber nichts zu tun. Wenn Du eine Wohnung am Lebensmittelpunkt unterhältst (maßgeblich mitbestimmst), dann hast DU gute Chancen.
Sieh es als Vorteil, dadurch sparst Du die teuere Zweitwohnsitzsteuer in München - ich vermute im Saarland sind die Mieten niedriger (?).
Nein,es ist nicht eher so.
Ein Verheirateter (und wohl ein eingetragener Lebenspartner) kann verlangen, dass der Erstwohnsitz am Ort der Ehewohnung ist.
Auch besteht hier die Besonderheit, dass der aus beruflichen Gründen betriebene Zweitwohnsitz nicht als solcher versteuert werden darf.
Da bringst Du aber selbst EStG und Meldegesetz durcheinander.
Hauptwohnsitz einer Person ist allgemein der Wohnsitz, bei welchem sie sich überwiegend aufhält. Ein Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist, wird als Neben- bzw. Zweitwohnsitz bezeichnet (so steht es geschrieben).
Von"verheiratet" ist da nicht die Rede.
Ist es nicht eher so, dass der Ort des überwiegenden Aufenthalts der Erstwohnsitz ist und es dabei keine Rolle spielt, ob man verheiratet ist?