München ist mit dem 2. Wohnsitz nicht einverstanden

1 Antwort

Ja, üblicherweise kann der Arbeitsort verlangen, dass ein nicht verheirateter seinen Erstwohnsitz dort anmeldet.

Mit der steuerlichen Seite hat das aber nichts zu tun. Wenn Du eine Wohnung am Lebensmittelpunkt unterhältst (maßgeblich mitbestimmst), dann hast DU gute Chancen.

Sieh es als Vorteil, dadurch sparst Du die teuere Zweitwohnsitzsteuer in München - ich vermute im Saarland sind die Mieten niedriger (?).

vulkanismus  01.09.2014, 23:24

Ist es nicht eher so, dass der Ort des überwiegenden Aufenthalts der Erstwohnsitz ist und es dabei keine Rolle spielt, ob man verheiratet ist?

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Mikkey  02.09.2014, 12:37
@vulkanismus

Nein,es ist nicht eher so.

Ein Verheirateter (und wohl ein eingetragener Lebenspartner) kann verlangen, dass der Erstwohnsitz am Ort der Ehewohnung ist.

Auch besteht hier die Besonderheit, dass der aus beruflichen Gründen betriebene Zweitwohnsitz nicht als solcher versteuert werden darf.

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vulkanismus  02.09.2014, 15:22
@Mikkey

Da bringst Du aber selbst EStG und Meldegesetz durcheinander.

Hauptwohnsitz einer Person ist allgemein der Wohnsitz, bei welchem sie sich überwiegend aufhält. Ein Wohnsitz, der nicht Hauptwohnsitz ist, wird als Neben- bzw. Zweitwohnsitz bezeichnet (so steht es geschrieben).

Von"verheiratet" ist da nicht die Rede.

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