Zweifache Doppelte Haushaltsführung möglich?

3 Antworten

Theoretisch ja, aber in der Praxis?

Als Finanzbeamter würde ich mir das nicht glaubhaft machen lassen.

Ich würde ziemlich viele Belege anfordern, Bestätigungen des Arbeitgebers einfordern usw.

Doppelpendler 
Fragesteller
 05.10.2018, 00:28

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht so ganz, was das Problem bzw. das "nicht glaubhafte" eigentlich sein soll:Ich habe definitiv zwei gleichwertige Arbeitsplätze (das kann der AG bestätigen), definitiv (aufgrund der Entfernung beider Tätigkeitsstätten zur Familienwohnung) zwei Zweitwohnungen (dafür gibt's Mietverträge), von denen fahre ich, wenn ich an Standort A bin, von Zweitwohnung A zu Arbeitsstätte A bzw. von Zweitwohnung B zu Arbeitsstätte B. Immer dazwischen fahre ich am Wochenende an den Hauptwohnsitz (Familienheimfahrten, separat aufgezeichnet und somit ebenfalls nachweisbar). Alles andere sind Dienstfahrten ("Auswärtstätigkeiten") von einem der beiden Standorte aus.Wo liegt hier das Problem für das Finanzamt? Ich würd's gern verstehen... Aber nirgends habe ich bisher diese doch eigentlich ganz klare und simple Fallkonstellation beschrieben gesehen. ???

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correct  05.10.2018, 01:10
@Doppelpendler

" Aber nirgends habe ich bisher diese doch eigentlich ganz klare und simple Fallkonstellation beschrieben gesehen" - eben.

Ich verstehe nicht, warum Du hier rumwetterst.

Nicht "das Finanzamt" hat ein Problem, sondern Du.

Du musst belegen (wahrscheinlich).

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Doppelpendler 
Fragesteller
 08.10.2018, 00:49
@correct

@correct: "Als Finanzbeamter würde ich mir das nicht glaubhaft machen lassen." Was genau soll diese Antwort aussagen? Sind Sie denn Finanzbeamter? Falls ja, wäre ich für die Nennung der Gründe für die fehlende Glaubhaftigkeit dankbar (falls ich den Satz so richtig verstanden habe).

Ich wettere im Übrigen nicht, ich frage. Und deswegen möchte ich hier auch nicht blöd angefahren werden.Mein Problem sind auch nicht Nachfragen oder vom Fi-Amt angeforderte Belege (das ist doch völlig normales Tagesgeschäft), sondern (nicht von allen, aber häufig) fehlende sachlich-fachliche Informationen ohne Emotionen.

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correct  08.10.2018, 01:38
@Doppelpendler

Nein, ich bin kein Finanzbeamter.

Das mit der Glaubhaftigkeit hat Dir Rat2010 schon erklärt.

Wo liegt hier das Problem des Finanzamts - so hast Du geschimpft. Nicht verstehend, was ich schon sagte.

Niemand glaubt Dir Deine Konstellation - also musst Du sie belegen.

Das hat nichts mit Emotionen zu tun.

Ich frage mich sowieso, warum Du um das Ganze so ein Theater machst.

Wo ist das Problem - hast Du keine Belege?

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Es heisst "Doppelte Haushaltsführung" weil sich das noch jemand, der in Berlin als Abgeordneter tätig ist, vorstellen kann. Die Familie bleibt in Bonn und man selbst ist Montag bis Donnerstag in Berlin.

Mehr als doppelt ist - nicht nur für Abgeordnete sondern auch für Finanazbeamte - nicht glaubbar und deshalb schwierig. Stelle dir Piloten im Linienflug, Kapitäne, Monteure, Fernfahrer oder auch Leute, die wie du mehrere Filialen betreuen aber auch eine Freundin, einen Freund und studierende Kinder haben vor. Wie leicht wäre der Missbrauch, wenn dreifache - warum nicht auch vier- oder fünffache Haushaltsführung möglich wäre und das Finanazamt zuschaut?

Wenn du beweisen kannst, dass wirklich nur du (allein) für zwei Nächte einen Haushalt führst, kannst du vielleicht den Gegenbeweis antreten aber ohne diese (aus deiner Sicht) Penetranz, mit der diese Nachweise gefordert werden, glaubt dir kein Mensch, dass irgendwer für zwei Nächte (die Woche hat ja nur sieben) an 40 Wochen im Jahr (den Rest ist man in Urlaub oder krank) einen Haushalt führt.

Versetze dich in die Lage des Finanzbeamten. Der denkt an so Sachen wie heizen, putzen, einkaufen, waschen, bügeln, Miete, Nebenkosten und so weiter. Wenn man das wie er zu Ende denkt, tut sich keiner eine Wohnung nur für (im Schnitt) weniger als zwei Tage in der Woche an.

Wenn du keine studierenden Kinder hast und in der Wohnung außer dir niemand gemeldet ist oder dort schläft (die können auch jemanden vorbeischicken, der die Nachbarn fragt, ob öfter jemand mit dem Rollkoffer oder auch ein anderer dort schläft), kannst du versuchen, die beiden Haushalte anzugeben aber daran, dass Nachweise gefordert werden, kommst du - weil natürlich jeder außer dir in dem Fall in einem Hotel oder (häufiger) in zwei Pensionen oder einer von der Firma gestellten Wohnung übernachtet - nicht vorbei.

Deine Ruhe hast du vom Amt höchstens, wenn dir irgendwas einfällt, das dein Verhalten schlüssig macht. Ich spinne mal: wenn du wegen einer Allergie auf fast alles aus gesundheitlichen Gründen in keiner Pension und in keinem Hotel übernachten kannst und entsprechende Austattung in den Wohnungen nachweisen kannst, würde ich dir glauben.

Doppelpendler 
Fragesteller
 08.10.2018, 01:01

"weil natürlich jeder außer dir in dem Fall in einem Hotel oder (häufiger) in zwei Pensionen oder einer von der Firma gestellten Wohnung übernachtet"

Wieso ist das "natürlich" und woher wissen Sie, dass "jeder außer mir" lieber ständig aus dem Koffer und in wechselnden Zimmern leben würde als in einer Wohnung seine eigenen Sachen zu haben?? Abgesehen davon, dass mein Jahr i.d.R. 52 Wochen abzüglich 6 Wochen Urlaub hat und dass ich bisher in fast 30 Arbeitsjahren noch kein einziges Mal 6 Wochen krank gewesen bin (zum Glück), stellt mir mein AG halt keine zwei Wohnungen. Sowas soll's geben und ich finde das auch nicht abartig. Wenn das Fi-Amt für diese Konstellation eindeutige Nachweise haben möchte - bitte sehr, das ist kein Problem für mich und ist auch völlig verständlich.

Meine Hoffnung wäre einfach nur gewesen, dass ich in diesem Forum ein paar sachlich fundierte Tipps oder Erfahrungsberichte bekomme. Auf reine Vermutungen ohne jeden sachlichen Hintergrund (ministerielle Anwendungsschreiben, Urteile von Finanzgerichten oder ähnliches), wie das Fi-Amt eventuell reagieren könnte, kann ich gut verzichten.

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Rat2010  08.10.2018, 10:02
@Doppelpendler

Du schreibst von der Zukunft, oder?

Was du überlegst ist, wenn du keinerlei sonstige Hintergedanken hast und alles belegen kannst, steuerlich kein Problem und vermutlich findest du deshalb so wenig. Vor allem aber auch, weil der Fall sehr, sehr selten ist.

Dass du damit in zwei Städten Menschen Wohnungen zum Leben wegnimmst und dass Städte das nicht wollen (und Zweitwohnungssteuern ... erheben), ist dir sicher klar.

In jeder größeren Stadt hast du Serviced Apartments, City Apartments, passende Pensionen und Hotels oder andere Lösungen, in die du sicher eher heimkommen würdest als in die eigene Wohnung. Aber vielleicht musst du das ausprobieren, damit du weisst, dass das für dich die bessere und viel, viel billigere Lösung ist.

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Doppelpendler 
Fragesteller
 17.10.2018, 23:21
@Rat2010

Ja, ich rede von der Zukunft und werde auch erst hinterher wissen, wie's mir mit der Lösung tatsächlich geht (unabhängig von der finanziellen/fiskalischen Fragestellung).

"Wohnung zum Leben wegnehmen" sehe ich weniger gegeben in Anbetracht des hohen Leerstands in beiden Orten, die auch beide fürwahr keine "größeren Städte" sind. Eher sorge ich dafür, dass zwei Vermieter sich leichter über Wasser halten können. Ich weiß, klingt schon wieder unglaubwürdig, aber es gibt solche Gegenden in Deutschland... Schlechtes Gewissen muss ich jedenfalls ganz sicher keines haben. Und was die billigere Lösung ist, ist in Anbetracht der Strukturschwäche und deshalb günstigen Mieten durchaus fraglich.

Aber letztlich ist das alles eigentlich nicht das Thema eines Finanzforums... ;)

Ich kann ja mal berichten, was das Finanzamt letztlich zum Sachverhalt gesagt hat, wenn das hier jemand interessiert...

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D stellt sich für mich die Frage, was ist die normale Tätigkeitstätte (erste Tätigkeitssstätte).

Die andere Tätigkeitsstätte wäre dann für mich nach den Regeln für Dienstreisen abzurechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Doppelpendler 
Fragesteller
 04.10.2018, 22:20

genau das ist ja die Frage: Zeit wird gleich verteilt auf beide Standorte, gleiche Tätigkeit, gleiche Verantwortung, beide mehr als ein Drittel der Arbeitszeit aufgesucht usw. usw.; beide könnten somit erste Tätigkeitsstätte sein. Die andere Stätte würde dann horrende Reisekosten jeden Monat verursachen und irren laufenden für die Dokumentation/Abrechnung/Steuererklärung.Und was ist mit der Miete und der Ausstattung der Wohnung am zweiten Standort???

Daher meine Eingangsfrage: Kann man zwei Doppelte Haushalte führen?

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wfwbinder  05.10.2018, 13:59
@Doppelpendler

Natürlich kannst Du zweizusätzliche (doppelte) Haushalte führen. Eventuell auch 3, oder 4, aber das ist doch nicht Deine Frage.

Deine Frage ist, kann man die Kosten für zwei zusätzliche Wohnungen unter den Regeln für doppelte Haushaltsführung steuerlich abziehen.

Ganz einfach, den Fall hatte ich noch nicht.

Wenn der Fall genauso liegt, wie Du es beschreiben hast und das Steuerprogramm nicht meckert, dann mache es. Ich würde es auch machen, wenn ein Mandant mit diesem Sachverhalt käme und dann sehen, wie das Finanzamt reagiert.

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Doppelpendler 
Fragesteller
 08.10.2018, 01:07
@wfwbinder

"Ganz einfach, den Fall hatte ich noch nicht." Danke für die ehrliche Antwort. Würden Sie in Anbetracht der allem Anschein nach unklaren Rechtslage eine Bitte an das Fi-Amt um eine Verbindliche Auskunft für sinnvoll halten? Es macht ja ggf. wenig Sinn, über ein Jahr Miete zu zahlen um dann erst nach abschließender Bearbeitung der Erklärung zu erfahren, dass das so überhaupt nicht gestaltet werden kann...

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wfwbinder  08.10.2018, 06:37
@Doppelpendler

Verbindliche Auskunft kostet Geld.

Wie würdest Du denn die Sache lösen, wenn es so nicht abzugsfähig wäre? Täglich fahren ginge ja wohl nicht.

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Doppelpendler 
Fragesteller
 17.10.2018, 23:10
@wfwbinder

Dass eine Verbindliche Auskunft des Finanzamtes kostenpflichtig ist, wusste ich nicht. Danke für die Info. Sind das dann Festbeträge oder wonach richtet sich die Gebühr?

Täglich fahren: Von meinem Familienwohnsitz liegt die eine Tätigkeitsstätte 350 km und die andere 170 km entfernt. Da ist täglich fahren im einen Fall unmöglich und im andern eigentlich auch, mindestens aber ökologischer Totalwahnsinn.

Wenn das Finanzamt andererseits auf EINER doppelten Haushaltsführung bestehen sollte und somit die Anfahrt zum andern Tätigkeitsort immer eine Auswärtstätigkeit ist, entstehen somit Reisekosten für einfach ca. 520 km. Da läppert sich auch einiges an Kosten zusammen (samt Übernachtungskosten).

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