Fahrtkosten von Steuer absetzten - welche Wohnung als Hauptwohnsitz?

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Liebe/r boarkel,

anscheinend wurde von uns dein Link ein wenig voreilig fälschlich als Spam beurteilt und entfernt. Jedoch scheint der Link für die Beantwortung deiner Frage zum Verständnis wichtig gewesen zu sein.

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Kai vom finanzfrage.net-Support

4 Antworten

Ich habe gelesen, dass man die Fahrtkosten absetzen kann, wenn man in
der einen Stadt arbeitet und dort einen Zweitwohnsitz hat und aber in
einer anderen Stadt mit der Familie lebt. 

Fahrten zur Arbeitsstätte sind immer Werbungskosten. Deinen Angaben nach könnte hier aber eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, d.h. es sind weitere Ausgaben abzugsfähig (§ 9 Absatz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

boarkel 
Fragesteller
 17.01.2017, 09:12

Ist dabei wichtig, dass die Wohnung in der Stadt wo gearbeitet wird als Nebenwohnsitz angemeldet ist? Oder kann diese auch als Hauptwohnsitz angemeldet sein und die Wohnung in der anderen Stadt als Nebenwohnsitz?

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" in der Steuererklärung angibt und dann bekommt man den zurück ? "

 .... dazu sollte sich der Gesetzgeber endlich mal durchringen, super ! .....aber leider, das wäre auch zu schön um wahr zu sein ! 

Fahrkosten (sind u.a. Werbungskosten) sie wirken sich tatsächlich steuermindernd für dich aus, wenn die gesamten Werbungskosten(Jahr) 1000,- Euro überschreiten. Deshalb, zurück gezahlt wird dir ggf. ein Bruchteil dessen von dem, was du tatsächlich an Kosten in dem Jahr hattest.....aber immerhin, man muss dem Fiskus auch nichts schenken ! 

EnnoWarMal  16.01.2017, 18:51

.... dazu sollte sich der Gesetzgeber endlich mal durchringen, super ! 

Dann könnte man eigentlich gleich das Benzin kostenlos abgeben.

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So ganz klar wird die Frage nicht...

Die zitierte "Berechnung" ist die Pendlerpauschale, die überhaupt nichts mit einem Zweitwohnsitz zu tun hat.

Tatsächlich werden die "Familienheimfahrten", maximal eine pro Woche, plus der ersten Hinfahrt mit 0,30€/km anerkannt.

Weiterhin sind Steuerrecht und Melderecht zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Du kannst am Arbeitsort auch unter einer Brücke schlafen. Kannst dann aber für die Unterkunft auch nichts geltend machen.

Zuletzt bekommt man grundsätzlich nichts vom Finanzamt zurück, sondern die anerkannten Kosten werden vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und führen so zu einer gerinderen Steuerlast.

Ja klar, kannst du dass machen, musst halt beide Wohnungen auch angemeldet haben. Ist das bei dir nicht der Fall?