Sozialleistungen für Enkelkind
Hallo, bräuchte mal wieder euere Hilfe. Habe doch meine beiden Enkelkinder seit April diesen Jahres bei mir da Mutter und Vater eine Haftstrafe absitzen. Nach langem habe ich für die älteste Erziehungshilfe vom JA bekommen. Für die jüngere fühlt sich das JA nicht zuständig da eine geistige Behinderung vorliegt und daher der Bezirk Mittelfranken zuständig ist. Der Bezirk hat nun Sozialleistungen abgelehnt mit der Begründung: Gemäß §2 SGB XII stehen mir als Angehörige keine Leistungen zu. Als ich dort angerufen habe sagten sie aber im Falle dass das Kind in Heim müßte wenn es niemand anderes gibt stünden mir Leistungen zu. Es gibt niemanden anders wo das Kind hinkönnte und ist es denn nicht im Sinne des Gesetzes das das möglichste getan werden sollte für das Wohl des Kindes.
Bitte kann mir jemand helfen.
Liebe Grüe an alle
2 Antworten
Also bist du ja wohl die Mutter von der Kindesmutter oder dem Kindesvater und hast ohnehin schon ziemlich schwer zu tragen.
Und ehrlich, ich würde das JA beim JA anzeigen, wenn ich du wäre. Und wenn keine Reaktion kommt, wäre ich rubbeldiekatz beim Verwaltungsgericht.
Es werden Köpfe rollen.
! Man könnte schon beim Lesen der Frage ausrasten
Eben. Bin ich ja auch.
Drecksstaat dieser!
Ich habe hier einen interessanten Link gefunden, der viele Fragen zu Deinem Thema beantwortet.
Ich hoffe, Dir wird damit einiges erklärt:
http://www.netmoms.de/magazin/familie/behinderte-kinder/geld-und-hilfe-bekommen/
Ich habe hier einen interessanten Link gefunden
Hab ich auch gleich nicht angeklickt.
Die Info darin ist ziemlich ausführlich, aber für Dich hätte ich mir die Mühe gemacht, alles fein säuberlich abzuschreiben.
3 mal und mehr DH für diese Antwort , EnnoB. ! ! ! :-) Wieder mal eine Behördenwillkür 1. Klasse ! Man könnte schon beim Lesen der Frage ausrasten ! K.