Wie hält man Schwiegersohn vom Erbe fern?

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Wenn die Enkel erben, gibt es Schwierigkeiten. Solange sie noch minderjährig sind, verwalten ihre Eltern gemeinsam das Geld, also die Tochter und der Schwiegersohn. Hier scheint der Streit schon vorprogrammiert. Deshalb sollte man überlegen, ob man nicht besser einen Testamentsvollstrecker benennt. Eine andere Möglichkeit wäre es, im Testament ausdrücklich zu bestimmen, dass der Schwiegersohn das Erbe nicht verwalten darf

Wenn das Testament zugunsten der Enkel gemacht wird, und die Tochter damit einverstanden ist, ist alles o.k. Für den Fall der Fälle - Tod der Tochter- kann ein unabhäniger Treuhänder bis zur Volljährigkeit der Kinder eingesetzt werden. Dann ist der Schwiegersohn aussen vor.