Smartphone vor Arbeitsbeginn gekauft, steuerlich absetzbar?
Hallo Leute,
ich bin vor kurzem mit meinem Studium fertig geworden, momentaner Status ist arbeitslos. Ich habe mir diesen November ein Smartphone für 500€ zugelegt. Ab 01.01.2018 trete ich meinen neuen Job an.
Kann ich mein Smartphone steuerlich absetzen als Arbeitsmittel obwohl ich mir das Gerät 5 Wochen vor Arbeitsantritt zugelegt habe? Kann ich das bei der Steuererklärung fürs nächste Jahr geltend machen? Hätte ich mit dem Kauf lieber warten sollen bis 2018?
2 Antworten
Wie kommst Du denn auf diese Schnapsidee?
Du hast das Smartphone doch gekauft, ohne zu wissen, ob Du es in einem künftigen Job auch beruflich nutzen kannst oder musst.
Und zum Studium braucht man ein Smartphone auch nicht.
Du kannst es, zusammen mit Deinen Studienkosten (wenn Zweitausbildung auf jeden Fall, wenn Erstausbildung noch abhängig von einem Gerichtsurteil) als Werbungskosten in diesem Jahr geltend machen und den Verlustvortrag dann in 2018 abziehen.
Du kannst es, zusammen mit Deinen Studienkosten (wenn Zweitausbildung auf jeden Fall, wenn Erstausbildung noch abhängig von einem Gerichtsurteil) als Werbungskosten in diesem Jahr geltend machen und den Verlustvortrag dann in 2018 abziehen.
Ab 2018 sollen Smartphones über 480€ sofort von der Steuer absetzbar sein, ohne Abschreibung nach 5 Jahren. Gilt diese Regelung auch schon für mich wenn ich ende diesen Jahres das Smartphone gekauft habe und dann nächstes Jahr bei der Steuererklärung als Werbungskosten für dieses Jahr geltend machen?
Erstmal stellt sich die Frage, ob es überhaupt "von der Steuer absetzbar" ist - am besten legst Du dem Finanzamt eine Bestätigung des Arbeitgebers vor, dass Du es rein dienstlich benötigst (glaube kaum, dass Dir das gelingt).
Wenn Du 2017 etwas kaufst, können (angebliche) künftige Regelungen nicht gelten.
Ok danke, also sind meine Befürchtungen wahr dass ich mein Handy nicht absetzen kann. Ich bin momentan weder Student noch arbeite ich. Wie soll ich da etwas wie Werbungskosten nächstes Jahr rückwirkend für dieses absetzen können wenn ich doch erst zum Beginn nächsten Jahres arbeiten gehe
Ich bin momentan weder Student noch arbeite ich. Wie soll ich da etwas wie Werbungskosten nächstes Jahr rückwirkend für dieses absetzen können wenn ich doch erst zum Beginn nächsten Jahres arbeiten gehe
Obwohl es hier mehrere Fachleute versuchen Dir zu erklären, begreifst du es irgendwie nciht, oder willst es nciht begreifen.
Du musst trennen:
Ist eine Ausgabe durch den Beruf veranlaßt?
und
Wann wird es abgezogen?
Wenn ich in 2016 mein Studium beendet habe, aber mit den Studiengebühren in Rückstand war und den Rest in 2017 zahle, kann ich das in 2017 abziehen weil in dem Jahr gezahlt, auch wenn ich da kein Student mehr war.
Wenn ich Reisekosten zu einem Bewerbungsgespräch in 2017 habe (um mal vom Telefon wegzukommen) und den Job erst in 2018 antrete kann ich das in 2017 abziehen, weil es dort gezahlt wurde.
Hatte ich in 2017 keine Einnahmen, weil eben Student entsteht durch die Ausgabe ein Verlust. Dieser wird dann nach 2018 vorgetragen und sorgt damit für die Steuerermäßigung in 2018.
Bezüglich Deines Mobiltelefons, mache Deine Erklärung 2017, versuche es abzuziehen und wenn es klappt ist es gut.
Sollte es eine neue steuerliche Regelung geben und sollte die dann auch für dasKaufjahr 2017 gelten, dann würde es auch angewendet.
Aber eine steuerliche Regel die ab 2018 eingeführt wird, gilt nun mal ab 2018 und nicht für Dinge die schon in einem der Vorjahre gekauft wurden.
Warum darf man dann nicht, z.B., den Kauf von neuen Schuhen steuerlich geltend machen?????
Also kann ich das Smartphone als Werbungskosten für die Arbeit absetzen obwohl ich noch nicht arbeite? Fürs Studium kann ich das nicht da ich schon seit Monaten kein Student mehr bin