Sind beim TÜV im AU Dokument die behobenen Mängel (zB.: Fahrtrichtungsanzeiger) der HU Enthalten?
Hallo an alle.
Habe folgendes Anliegen: Habe jetzt meinen TÜV Report für mein neues Auto erhalten, welches ich eigentlich kaufen wollte.
Nun steht in HU Dokument:
Ergebnis: geringe Mängel
„(6) Festgestellte Mängel:
4 4 1a
Fahrtrichtungsanzeiger hinten rechts Mehrfach-/LED-Lichtquellen bis zu 1/3 ohne
Funktion
Die entsprechende Plakette haben wir nicht zugeteilt. Sie erhalten diese bei ihrer Zulassungsbehörde
Das Fahrzeug ist im Mai 2024 zur nächsten Hauptuntersuchung vorzutuhr
Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der Rückseite,“
Im AU Dokument steht ganz unten unter anderem:
Gesamtergebnis der Abgasuntersuchung:
“Vorhandene Mängel behoben, Nr. 4.4 der AU-Richtlinie (Mängel-Nr. 813)“
Die AU hat das Datum 20.05. und die HU 23.05…. Bezieht sich die das Gesamtergebnis der AU siehe einen Absatz weiter oben auf den Mangel aus der HU und ich kann damit davon ausgehen, dass dieser Mangel bereits von der Werkstatt beseitigt wurde?
Mir wurde zumindest bei Abholung ein Auto ohne Mängel versprochen…
Oder kann ich davon ausgehen, dass der Mantel noch besteht?
Danke euch!
2 Antworten
Im AU-Bericht geht es nur um die AU.
Alle vorhandenen Mängel sind auf dem HU-Bericht gelistet.
Wenn das Fahrzeug geringe Mängel hat, dann gibt es eine Plakette.
Ob der Mangel behoben wurde, musst du selbst überprüfen.
Na wenn Du beim Verkäufer bist, Zündung an, Blinker links an und kontrollieren, danach Blinker rechts an und kontrollieren.
Man sollte dann ja wohl erkennen können, ob alle Blinker hinten komplett funktionieren!
Das wird ja wohl nicht so schwer sein, oder?