Tüv abgelaufen, Kontrolle Polizei?
Hallo.
Ich wurde von der Polizei angehalten. Tüv 5 Monate überzogen (ja ich weiß:()
Ich habe ein Kontrollbericht erhalten (Frist zur Beseitigung/Vorlage: SOFORT), den ich wieder zur Zulassungsbehörde schicken muss.
Was bedeutet denn dieses SOFORT? Der Wagen muss ja jetzt erstmal zum Tüv, und eventuelle Mängel müssen repariert werden. Ich kann diesen Kontrollbericht von der Polizei ja schlecht am selben Tag, mit Unterschrift vom Gutachter, wieder zurück zur Zulassungsbehörde schicken.
Leider war ich in dieser Situation ein wenig überfordert, deswegen habe ich den Polizisten nichts gefragt…
3 Antworten
Das ist im Normalfall ein Mängelbericht / Mängelkarte. Die Polizei schickt eine Mehrfertigung an die für deine Zulassung zuständige Zulassungsstelle. Und du hast im Normalfall 14 Tage, den beseitigten Mangel zu bestätigen. Ansonsten leitet die Zulassungsstelle weitere Schritte ein.
Solltest du Reparaturen benötigen, bitte die Zulassungsstelle um mehr Zeit. Sinvoll ist es immer, bereits den durchgefallenen HU Bericht mitzuschicken. Dann ist erkennbar, was gemacht werden muss und die Zulassungsstelle kann die Zeit besser einschätzen.
Aber gehe davon aus, dass man dir nicht beliebig Zeit einräumt. Sondern ausschließlich genug um die Reparaturen zu erledigen.
Das müsste auf dem Zettel stehen, den du bekommnen hast.
Und grundsätzlich bekommst du nichts. Jedoch schicken die meisten Zulassungsstellen erst nochmal die Aufforderung zur Nachbesserung und dann werden Maßnahmen zur Stillegung getroffen. Da es aber ewig viele Zulassungsstellen gibt, lässt sich das nicht verallgemeinern.
Die Polizei hat ja zur Zulassung nichts zu bestimmen, das macht nur die Zulassungsstelle.
Die Zulassungsstelle wird also die Meldung der Polizei erhalten und dann, sobald sie es bearbeitet hat, reagieren. Ob Dir von dort noch Fristen gewährt werden müssen, vermutlich nicht.
Am besten geht der TÜV-bericht also dort ein, bevor das Auto zwangsweise abgemeldet und die Parkkralle angeordnet wird.
Ich würde auch direkt morgen zum TÜV fahren.
Ach sorry, Du glaubst, den Kontrollbericht der Polizei zur Zulassungsstelle schicken zu müssen? Das glaube ich nicht, die werden das schon selbst melden.
Das ist eine vorausgefüllte Postkarte vom Polizisten die von mir noch frankiert werden muss. Und diese müsste ich dann, vom Gutachter ausgefüllt, zur Zulassungsbehörde schicken.
Tüv und Reparaturen dauern ja meist länger als SOFORT
Geh mal zum Forum "Motortalk". Ich hab da was gelesen von 14 Tagen. Da schreiben viele Idioten (ich mag da gar nicht lesen), aber manche wissen auch etwas.
Ich deute dieses „Sofort“ einfach mal als, ich fahre mal besser zum Tüv. Post bekomme ich ja sowieso. Darin wird es hoffentlich ein bisschen ausführlicher erklärt… Diese Postkarte ist echt ein schlechter Witz. Mehr als mich darum kümmern kann ich ja schließlich auch nicht. Ich durfte ja auch so weiterfahren …
Die Postkarte ist vermutlich mehr ein freundlicher Hinweis der Polizei, sollte keine Rechtswirkung haben. Dass die Polizei das direkt an die Zulassungsstelle meldet, daran bestehen wohl keine Zweifel. Und ja, dann bekommst Du Post.
Die 14 Tage Frist ab Feststellung könnte ich mir durchaus vorstellen. Also nicht auf Post warten, sondern sofort TÜV (und ggf. Reparaturen und Nachprüfung machen).
"Sofort" würde ich hier mit "unverzüglich" gleichsetzten = ohne schuldhaften Verzug. Du machst gleich morgen einen Termin beim TÜV, die Karte schickst du ab, sobald der Termin beim TÜV war. Das genügt m. E.
Also soll der Tüv am besten kontrollieren und ich bitte die Zulassungsstelle um Fristverlängerung, falls die Reparaturen mehr als zwei Wochen dauern sollten… Bekomme ich denn noch Post wo die das nochmal detaillierter fordern?