Schenkung Elternhaus zu Lebzeiten - faire Regelung für Geschwister?
Liebe Community,
ich benötige nun auch einmal eure Expertise zu einem Sachverhalt:
Ein Elternhaus, 2 Elternteile (61J.) , 3 erwachsene Kinder. Alle wohne zurzeit in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander: Eltern im EG, Sohn 1 (mit Freundin) in eigener Wohnung im OG des Elternhauses. Sohn 2 (alleine) zur Miete nebenan, Schwester (mit Familie) in eigenem Haus.
Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden. Sohn 1 soll seine Geschwister anteilig ausbezahlen. Allerdings soll die Auszahlung nicht sofort erfolgen, sondern erst an Tag X in ein paar Jahren mit der heutigen (angeblichen) Wertstellung. Als Begründung wird aufgeführt, dass Sohn 1 ja bereits einen Kredit aufgenommen habe, um den Teil des Hauses, in dem er wohnt, umzubauen (so wie es ihm besser gefällt). Es seien dann angeblich erst in ein paar Jahren erneute Kreditverhandlungen möglich um mit der Bank über die Auszahlung der Geschwister zu sprechen. Bis dahin sollen die Geschwister warten. Es erfolgt keine Verzinsung und auch ein Kaufkraftverlust des Geldes wird nicht abgebildet.
Der Wert des Hauses wurde mutmaßlich zu niedrig (300 T €) und unterhalb des marktübliche Preises (370 T €) angesetzt und beruht auf Schätzungen der Eltern, ein Gutachter war bislang nicht bestellt worden.
Zudem sollen Sohn 2 und Tochter auf ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichten. Vertragsentwürfe liegen bereits vor. Ich sehe hier - möglicherweise aufgrund von Unwissenheit oder Naivität - eine Übervorteilung des beschenkten Sohnes und eine Benachteiligung der anderen Geschwister.
Natürlich können die Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie wollen. Bislang besteht ein sehr inniges Familienverhältnis. Den Eltern wäre auch an Regelung gelegen, die für alle Kinder gerecht ist bzw. soll dies angenommen werden.
Welches Verbesserungspotential oder Alternativen seht ihr?
DANKE!!
5 Antworten
Das ewas Du schreibst enthält Fußangeln der steuerlichen Art.
Im Gegesatz zu @tellerchen bin ich (nicht um meinen Berufsstand zu bevorzugen) der Ansicht, dass ein Steuerberaterkollege von mir konsultiert werden sollte.
MAn will ein Vermögen von 370.000,- Übertragen udn das sollte nicht an Gebühren in der Höhe von eventuell 1 Promille davon im Desaster enden.
Es gibt genügend Tricks um zu vermeiden, dass für die Ausgleichszahlungen an die Geschwister Erbschaft-/Schankungssteuer anfällt.
gleichzeitig kann man dien ausgleichszahlungen auch so absichern, dass sie selbst bei einer theoretischen Pleite des Bruders nicht untergehen.
Sucht Euch einen Kollegen, der sich im Erbrecht und Grundbuchrecht auskennt (sollte bei über 50 % der deutschen steuerberater sein).
ich würde euch auch empfehlen, einen fachanwalt für erbrecht oder Notar zurate zu ziehen...
du schreibst:
"Die Eltern wollen das Eigentum an Sohn 1 überschreiben (Schenkung), Wohnrecht/Nießbrauch soll für beide eingetragen werden."
Eine Schenkung verjährt nach 10 jahren, bei eingetragenem Nießbrauchrecht beginnt die 10 jahresfrist erst mit dem tode.
ich lese da was von 3 geschwistern...somit könnte der Geschwisterteil ohne Nießbrauch Pflichtteil einklagen...
Der Notar, sofern ihr einen zurate nehmt, könnte eintragen, das ein Pflichtteil auf die Schenkung angerechnet wird, so haben jedenfalls meine Eltern gemacht,
also lieber notariell begutachten lassen.
gottseidank hatten meine Eltern im testament verfügt...mit Pflichtteil auf Schenkung angerechnet, bei meinem Bruder war die Schenkung nämlich mit dem tode der Eltern verjährt, ich hatte Nießbrauch, bei mir begann die Schenkung mit dem Tode der Eltern...ohne diese Klausel hätte ich das geschenkte Elternhaus nicht halten können... mein Bruder wollte klagen auf Pflichtteil, aber seine damalige Schenkung war wertmässig höher als sein Pflichtteil
also gut durchdenken sonst gibts zankerei bis aufs Blut, bei Geld tillen viele geschwister richtig durch
und denkt auch an eventuelle Wasser... oder Wegerechte oder sonstige Nutzungsrechte..., ich habe wegerecht bei meinem Bruder sonst würde ich nicht in meinen hinteren Garten kommen, ausser mit Schubkarre durch wohnzimmer und Wintergarten
Das ist knifflig. Und ja, ich verstehe sehr gut die Bedenken der Geschwister.
Ein Verkauf ist immer die einfachste Lösung, aber das scheidet wohl aus.
Um annähernd eine solide Basis für alle Berechnungen zu schaffen, sollte unbedingt ein Gutachter beauftragt werden.
Und dann ergibt sich ja das Bild:
Sohn 1 nutzt bereits einen Teil des Elternhauses. Sohn 2 und Tochter nicht.
allein das ist eine Ungleichheit und müsste irgendwie kompensiert werden, wenn es gerecht zugehen soll.
Die Argumentation mit den laufenden Kredit von Sohn 1 mag zwar den Sachstand realistisch darstellen, deshalb ist es aber noch lange nicht gerecht gegenüber den Geschwistern. Eigentlich bedeutet es nur, dass Sohn 1 sich das Haus nicht leisten kann allein.
Eine Lösung wäre es, das Haus in gerechte Teile aufzuteilen, so dass jedes Kind was bekommt, und die Ausgleichszahlungen geringer werden.
Um das Beziehungsystem nicht zu stark zu belasten, müsst ihr eine Form der Kommunikation als Familie finden, die es erlaubt, dass die Ungerechtigkeiten angesprochen werden, bevor sie zementiert werden. Den aktuellen Verträge sister-in-law derartiger verständingungsprozess offenbar nicht vorangegangen
Den gerade mal 61jährigen Eltern würde ich empfehlen, damit noch ein paar Jahre zu warten - es sei denn, sie hätten nach der Abgabe des Hauses noch ausreichende Vermögenswerte für ihre Altersversorgung übrig.
Vermutlich möchte man das jetzt bewusst so durchziehen, damit die 10 Jahresfrist abläuft und die Ämter die Schenkung nicht mehr anfechten können! 😜😁😎
Im Sinne einer "gerechten" Aufteilung würde ich
1. den Wert der Immobilie objektiv beurteilen lassen und
2. eine Verzinsung für die verspätete Auszahlung vereinbaren.
Ansonsten natürlich Antwort von wfwbinder beachten.