Wie muss ich eine Auszahlung meiner Schwester versteuern?

1 Antwort

Das unterliegt der Erbschaft-/Schenkungssteuer, weil es ja der Anteil am Erbe ist.

Es unterliegt den Grundsätzen wie für das entsprechende Erbe (also von Deinen eltern).

Es ist ja das gleiche, ob ihr beide jeweils das halbe Haus erbt, oder einer das Haus udn der andere seinen Anteil in bar erhält.

vermutlich wird keine steuer anfallen, denn pro Elterteil ist der steuerfreie Betrag 400.000,- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

ich habe es so verstanden, dass der jetzt verstorbene Vater zu dessen Lebzeiten dieveigene Immobilie der Tochter überschrieben hat. Ist hier eine notarielle Übertragung des Grundeigentums erfolgt, so dass dann die Tochter als alleinige Eigentümerin im GB steht und dass hierfür der Sohn bis 2022 (woher stammt der Zeitraum ??) von dessen Schwester 50.000.- in bar erhalten soll ?

Das Haus des jetzt verstorbenen Vaters gehört nicht zu dessen Nachlass, da dieses schon zu dessen Lebzeiten der Tochter übertragen wurde, die hierfür 50.000.- an ihren Bruder zahlen muss, so war es vom gemeinsamen Vater (notariell?) festgelegt worden.

es dürfte sich nun bei diesem Betrag auch nicht um eine steuerpflichtige Schenkung Handel, sondern lediglich um die Erfüllung eines Vertrages.

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