Hausschenkung: AUfteilung Pflegekosten nach der 10 Jahres-Frist

1 Antwort

  1. Sowohl das Wohnrecht, wie die 65.000,- Zahlungsauflage an die Schwester vermindern den Wert der Schenkung.

  2. Die Zahlungen für eventuelle Pflegekosten richten sich nach den Einkünften/der persönlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeverpflichteten. Ich gehe mal nicht davon aus, dass das Haus dann für die Pflegekosten verkauft werden soll.

  3. Wichtig: Bei der Formulierung aber genau an den Fall (Pflegebedürftigkeit) denken. Es sollte in die Vereinbarung aufgenommen werden, was passiert, wenn der Wohnrechtsberechtigte das Wohnrecht nicht mehr ausüben kann. Soll zu seinen Gunsten vermietet werden (also die Mutter bekommt die Miete), oder die Wohnung fällt an den Hausbesitzer, der einen Ausgleich zahlt. Was auch immer, man sollte daran denken.

  4. Im schlimmsten aller Fälle, müsste bei der Verwertung des Hauses natürlich die 65.000,- zurückfließen, was aber nciht unbedingt etwas bringt, weil das ja später noch für die Kosten benötigt wird.