Lebenslanges Geldliches Wohnrecht?

2 Antworten

Ohne den Eintrag des Wohnrechts im Grundbuch ist es nicht existent. Da hast du dich wohl über den Tisch ziehen lassen. Oder du hast die Gebührenrechnung nicht bezahlt und deshalb wurde der Grundbucheintrag nicht vollzogen. Da sag ich nur: dumm gelaufen.

Elke

Du fragst, wer für dein Wohnrecht aufkommen muss. Ich frage dich nach dem Grund des vor zwanzig Jahren angeblich unterbliebenen Grundbuchvollzugs.

Wurde in der notariellen Urkunde auf den Grundbucheintrag verzichtet?

Hat dich der Notar nachweislich auf das Risiko des Verzichts hingewiesen?

Hat der Notar die Wohnrechtsbestellungsurkunde überhaupt dem Grundbuchamt vorgelegt?

Oder wurde der Eintragungsantrag wirksam zurückgenommen?

Hat das Grundbuchamt den Vollzug versäumt? An der Zahlung der Gerichtskosten kann es nicht gelegen haben, den davon darf die Eintragung grundsätzlich nicht abhängig gemacht werden (§ 12 GNotKG).

Welcher Schaden ist dir bei dem entgeltlichen Wohnrecht entstanden?