Schenkung! - nach 3Jahren Ausbau und dann nach 7 Jahren Vermietung Übergeben , also 10 Jahre im Besitz , mit Nießbrauch für die Zukunft… dadurch steuerfrei?

2 Antworten

Die 10- Jahres-Frist kommt doch nur zum Tragen, wenn das Kind das Haus verkaufen will. Dann hätte man aber kein Niesbrauchsrecht für die Zukunft eintragen lassen müssen.

Die frühere Selbstnutzung der Eltern ist dann natürlich ohnehin egal, und sonst auch.

Normalerweise zählt als Anschaffungsdatum (=Beginn der 10 Jahre) das Datum des Kaufvertrages, oder des Übergangs von Nutzen und Lasten. Manchmal auch das Herstellungsdatum.

Wenn Du in einem Privathaus nach drei Jahren eine kleine Ferienwohnung im Dachboden ausgebaut hast, war ja trotzdem das Haus schon vorher angeschafft.

Ich mal wieder als Laie, viele Grüsse an die Profis.

Die Antwort hätte Euch beispielsweise der Notar beim Eintrag des Nießbrauchrechtes geben können, denn der Notar ist verpflichtet über das Geschäft, das er beurkundet, Rechtsauskunft zu geben. Nur wenn ein Nießbrauchrecht über einen Notar im Grundbuch eingetragen wird, ist es bindend. Ein Nießbrauchrecht über einen Anwalt einzuräumen, ist das papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde, denn es fehlen sämtliche vollstreckbare Sicherheiten.