Spekulationssteuer bei vorheriger Eigennutzung und dann Vermietung?
Wir haben im Dezember 2010 ein Grundstück gekauft, anfang 2011 ein Haus gebaut und im Oktober 2011 sind wir eingezogen. Jetzt im Mai 2015 wollen wir das Haus verkaufen. Da wir über 3 Jahre selber im Hause gewohnt haben, müssen wir laut Gesetzt keine Spekulationssteuer zahlen. Um die Vorfälligkeitssteuer unserer Bank zu umgehen, wollen wir das Haus für vielleicht 3 Jahre vermieten. Meine Frage: Entfällt nun die Spekulationssteuerbefreiung, weil wir wieder vermieten? Oder werden die 3 Jahre der Eigennutzung weiterhin anerkant? Merkwürdigerweise wird der umgekehrte Weg, sprich erst Vermietung, dann Eigennutzung vom Finanzamt anerkannt.
2 Antworten
1.Es geht um das private Veräußerungsgeschäft § 23 EStG.
2. Es gibt 3 Fälle, wo man auf den Gewinn aus so einem Geschäft keine Einkommensteuer zahlen muss.
3. die erste dieser Möglichkeiten ist, wenn zwischen Anschaffung und/oder Herstellung mehr als 10 Jahre liegen.
4. die zweite, wenn man es im Jahr des Verkaufs und den zwei Jahren davor zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.
5. Wenn man es zwischen Anschaffung und Verkauf ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.
Im Moment liegen bei Euch die zweite und die dritte Möglichkeit vor. In dem Moment, wo ihr vermietet, liegen beide nicht mehr vor und ihr habt dann nur noch die Chance das die 10 Jahre ablaufen.
Das der Fall mit der späteren Vermietung nicht anerkannt wird ist gesetzessystematisch richtig, denn man will die Leute fördern/schützen, die z. B. im eigenen Haus leben und verkaufen und neu kaufen, weil sie wegen der Arbeit in eine andere Stadt ziehen müssen. Wer zwischenzeitlich vermietet, wird zum Kapitalanleger/Investor.
Es kommt nicht auf die 3 Jahre in Summa an, sondern auf die letzten drei Jahre vor dem Verkauf.
Wenn Ihr in diesem Jahr nicht in dem Haus gewohnt habt, kommt Ihr um das Versteuern des Gewinns nicht herum. Daran würde auch das Weitervermieten nichts ändern, es sei denn Ihr wartet bis 2021 mit dem Verkauf.
Zur Terminologie: Vorfäligkeitsentschädigung und "Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften". Allerdings weiß jeder, der sich nicht mutwillig dumm stellt, was mit Spekulationssteuer gemeint ist.
Den Schmarrn must Du mal dem Bäcker erklären.
Bei dem taucht dann so einer wie Du auf und verlangt nach drei Paar Gummistiefeln, obwohl er eigentlich Semmeln haben will.