Spekulationsfrist bei Immobilie - lange Bauphase bis Nutzung

4 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, das die Bauphase dazu zählt. Dann würden ja auch bei bauvorbereitenden Arbeiten bereits die Frist zu laufen beginnen. Also Planung und Aufstellung eines Bauschildes. (Bauschild wird als offizieller Baubeginn gewertet was Baugenehmigungen betrifft, 4 Jahre gültig).

Nicht ab Fertigstellungstermin sondern ab der Fertigstellung des ROHBAUS gilt die Selbstnutzung.

Die Frist beginnt mit dem Fertigstellungstermin - egal ob Ihr die Verzögerungen verantwortet habt, oder nicht! Das ist den Behörden einerlei!

Ich kann mir nur vorstellen, dass der Baubeginn zählt (nachweislich).Wenn die Bauzeit sehr lange dauerte, kann es natürlich sein, dass das Finanzamt hier einen Abzug gewährt. Somit sicherlich eine Einzelfallentscheidung!