Säumniszuschlag?

4 Antworten

Das ist eigentlich ganz einfach. Die Rundfunkbeiträge sind jeweils für drei Monate in der Mitte des Dreimonatszeitraums fällig, eine monatliche Zahlung ist NICHT vorgesehen. Dadurch gerätst Du mit jedem dritten Beitrag in Verzug, und das summiert sich.

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html?highlight=f%C3%A4llig%C2%ADkeit%20F%C3%A4lligkeit#zahlungsfrist

(Klick auf "Zshlungsweise", dann "Zahlungsrhythmus")

Wenn Du unbedingt weiter monatlich zahlen willst, musst Du in Vorleistung gehen - also einmalig für drei Monate zahlen, dann kommst Du nicht mehr in Verzug.

Bentlage 
Fragesteller
 12.05.2022, 17:49

muss ich dann trotzdem bezahlen? Für was?

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Eifelia  12.05.2022, 17:50
@Bentlage

Dafür, dass Du jeden dritten Monat zu spät bezahlst, wie ich bereits schrieb.

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Eifelia  12.05.2022, 17:59
@Bentlage

Bestimmte Zahlungen, insbesondere öffentliche Forderungen, sind zu bestimmten, festen Terminen fällig, und das ist kein Wunschkonzert - zahlt man nicht zu genau diesen Terminen, dann werden eben Säumniszuschläge fällig.

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Andri123  12.05.2022, 20:13

Man darf die Rundfunkgebühren sogar für ein Jahr im Voraus zahlen!

Aber Säumniszuschläge für 8 Jahre rückwirkend, gibt es da keine Verjährung?

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Answer123  12.05.2022, 20:48
@Andri123

Mir sind da keine separaten Verjährungsfristen bekannt, daher würde ich erst mal mit § 195 BGB argumentieren, folglich wären alle Forderungen vor dem 01.01.2018 verjährt. Eine abweichende Rechtsgrundlage kann der Beitragsservice ja ggf. gerne darlegen.

/e: Hab jetzt mal nachgeschaut. § 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Stand 04.05.2022) verweist in der Tat auf die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß BGB. Es bleibt als bei drei Jahren zum Jahresende.

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Nach § 195 BGB wären alle Forderungen vor dem 01.01.2018 verjährt. Eine abweichende Rechtsgrundlage kann der Beitragsservice ja ggf. gerne darlegen.

/e: Hab jetzt mal nachgeschaut. § 7 Abs. 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (Stand 04.05.2022) verweist in der Tat auf die regelmäßige Verjährungsfrist gemäß BGB. Es bleibt als bei drei Jahren zum Jahresende.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
Was kann ich tun?

wenn du immer pünktlich bezahlt hast, dann leg einfach Wiederspruch gegen den Bescheid ein und warte ab was dann passiert.

Bentlage 
Fragesteller
 12.05.2022, 17:46

Danke ich werde mein Glück versuchen.

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Eifelia  12.05.2022, 17:49

Versuchen würde ich das auch, aber nützen wird es eher nicht, da hier keine der vorgesehenen Zahlungsweisen eingehalten wird.

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Monatliche Zahlungsweise gibt es bei denen nicht!

Gebe denen eine Einzugsermächtigung, dann kann Dir das zukünftig nicht mehr passieren.