Rundfunkbeitrag überwiesen, dennoch Mahnung erhalten. Muss ich Mahngebühren zahlen?

1 Antwort

Der Säumniszuschlag wird fällig, wenn der Beitrag nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Fälligkeit eingegangen ist.

Es ist also egal, wann der Säumniszuschlag von Dir verlangt wird und ob Du vielleicht 6 Wochen nach Fälligkeit schon überwiesen hattest.

Siehe hier in Par.11. Ist zwar vom SWR, sieht aber bei allen gleich aus.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiGh82H6Kn-AhVC_rsIHS4_DrMQFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.rundfunkbeitrag.de%2Fe175%2Fe5035%2FSatzung_des_Suedwestrundfunks.pdf&usg=AOvVaw0oTsKKUXj5OLbxKI9nKJ6g

polemon 
Fragesteller
 14.04.2023, 18:57

*seufz* Danke! Hab aber noch eine Anschlussfrage: soll ich einfach so die 8 Euro zahlen, oder muss man das irgendwie gesonders melden, verbuchen, o.ä.? Ich will nicht nacher schon wieder einen Brief erhalten, weil die die 8 Euro "extra" nicht zuordnen konnten, etc.

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Andri123  14.04.2023, 19:01
@polemon

Ich würde die 8 Euro einfach unter Angabe der Teilnehmernummer überweisen. Die werden das dann wohl Deinem Beitragskonto zurechnen. Das steht doch übrigens bestimmt auch in der Zahlungsaufforderung.

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