Muss ich die beerdigung meiner entmündigten Mutter zahlen

4 Antworten

Muss ich das?

Nein: Tatsächlich kannst du bei nachweislicher Misshandlung, Körperverletzungen, sexuellem Missbrauch oder gröblicher Verletzung von Fürsorge- und Unterhaltspflichten aus Rechtgrund Unmzumutbarkeit die Kostenünbernahme erfolgreich verweigern :-O

Ich würde nachweislich zugegegangen (Einwurfeinschreiben) gegen den Bescheid des Sozialhilfeträgers unter Angabe des Aktenzeichens/Gerichtsbeschluss des Vormundschaftsgerichts begründeten Widerspruch einlegen :-)

G imager761

Im Spiegel las ich mal einen interessanten Bericht zu diesem Thema. Darin ging es zwar um die Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber den Eltern, lässt sich aber bestimmt auch auf die Bestattungskosten beziehen.

Ich zitiere"

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zum Elternunterhalt?

Ja. Beispielsweise wenn ein Elternteil seine eigene Unterhaltspflicht "gröblich vernachlässigt" hat oder wenn es "sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht" hat. Gemeint sind damit beispielsweise Misshandlungen oder versuchter Mord. In solchen Fällen kann die Pflicht zur Unterhaltszahlung an die Eltern eingeschränkt werden oder komplett wegfallen.

Der Kontaktabbruch zu einem Kind oder die Enterbung - so wie im aktuellen Fall - zählt laut BGH allerdings nicht zu diesen "schweren Verfehlungen".

Wer hat Dir den Brief geschrieben?

Deine Schwester, die mit Dir die Kosten der Beerdigung teilen will?

Oder die Sozialbehörde, die die Beerdigung bezahlt hat und nun sehen will, ob es Angehörige gibt, denen man die vorgelegten Kosten aufdrücken kann.

Im ersten Fall musst Du Dich mit Deiner Schwester auseinandersetzen.

Im zweiten Fall müsste erstmal geprüft werden, ob Deine Einkommens- und Vermögenslage eine Beteiligung an den Beerdigungskosten zulässt.

die sozialbehörde hat mir geschrieben... wo lässt man das denn prüfen? Die Tatsache, dass diese Frau entmündigt war, mich misshandelt hatte damals, tut nichts zur sache? Sie hat mir soviel angetan, dass ich überhaupt nicht einsehe, für sie zu bezahlen...

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@Sivaria

Doch, das tut etwas zur Sache.

Wenn sie Dich grob vernachlässigt hat (hier sogar misshandelt), so musst Du nicht zahlen.

Das Problem wird aber daran liegen, dass Du dies nachweisen werden musst.

Vorab würde ich aber mit jemandem von der "Sozialbehörde" persönlich sprechen.

Deinem Schreibstil ist nämlich zu entnehmen, dass Du Dich mit dem Schriftlichen etwas schwer tust.

Sprich dort auch bitte nicht von Entmündigung - die gibt es schon seit 1992 nicht mehr. Demzufolge ist Deine Schwester auch nicht Vormund.

Genaueres kannst Du ergoogeln.

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In der Praxis werden die Kosten zunächst von der Stadt oder Gemeinde übernommen, die sich dann an die Angehörigen wendet. Diese müssen aber nur dann die Beerdigung zahlen, wenn dies für sie nicht grob unbillig ist, insbesondere wenn der Nachlaß des Verstorbenen nicht ausreicht und sie selbst mittellos sind. In diesem Fall haben Angehörige sogar ein Recht darauf, dass die Kosten vom Sozialhilfeträger (Landkreise/kreisfreie Städte) übernommen werden. Sind die Angehörigen aber selbst vermögend, müssen sei auch bei einem verschuldeten Nachlas die Kosten der Beerdigung übernehmen. http://www.abc-recht.de/ratgeber/erbschaft/tipps/beerdigung_pflichten.php