Rundfunkbeitrag Minijob?

2 Antworten

Befreit ist man nur, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt und dieser bewilligt wird, da geht nichts automatisch. Es gibt eine gewisse Anzahl von Befreiungsgründen, mindestens einer davon muss vorliegen und natürlich auch nachgewiesen werden.

Da der Rundfunkbeitrag je WOHNUNG zu zahlen ist, müssen - damit für eine Wohnung kein Beitrag gezahlt werden muss - alle Bewohner befreit sein.

Eine Befreiung von Eltern erstreckt sich allerdings auch auf volljährige Kinder bis zum 25. Lj., die in der Wohnung der Eltern leben. Kann man alles auf der Seite www.rundfunkbeitrag.de lesen - dort einfach mal "volljährig" in die Suchmaske eingeben.

Du müsstest also unter Angabe der Beitragsnummer Deiner Mutter auf deren Befreiung hinweisen und darauf, dass Du damit auch befreit bist.

Andri123  29.04.2023, 13:42

Ich hätte erwartet, dass volljährige Kinder selbst ihre Befreiung beantragen müssen. Das mit den 25 Jahren wundert mich. Egal, im Zweifelsfall kann er drei Jahre rückwirkend sich selbst befreien lassen.

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Eifelia  29.04.2023, 13:44
@Andri123

Ich auch und hatte es auch schon anders geschrieben - und dann selbst die Suchmaske genutzt und mich korrigiert. Das scheint auch neu zu sein.

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Und aus welchen Mitteln wird Dein Bedarf finanziert? Werden auch weiterhin noch aufstockende Leistungen vom JC gezahlt, so hast auch Du weiterhin Anspruch auf Befreiung von den Rundfunkgebühren - wende Dich ans JC mit der Bitte um eine entsprechende Bestätigung.