Rückforderung Schenkung durch Privatinsolvenz?

3 Antworten

Steht die Auflage, das Haus weiter zu verschenken im Schenkungsvertrag?

Man kann Geschenke aus folgenden Gründen zurück fordern:

Grober Undank oder Schenkungsgrund hinfällig oder wenn man sich dadurch arm schenkt und vom Staat leben muss.

Es können 10% je nicht vergangenem Schenkungsjahr zurückgefordert werden, nach 3 Jahren ergo 70%

Ich sehe hier zwei Ansatzpunkte für deine Mutter zum einen ihre Schulden, zum anderen, das du nicht vor hast den Schenkungsvertrag zu erfüllen(weiterschenken) sondern verkaufen willst.

Zudem sollte dir klar sein, das bei Verkauf das Wohnrecht nicht erlisch, das heisst für den Käufer, das das Haus für ihn weniger Wert ist oder er zudem deiner Mutter noch zusätzlich das Wohnrecht abkaufen müsste. Das währen geschätzte Kaltmiete x geschätzte Lebenszeit deiner Mutter.

Steffi607 
Fragesteller
 30.01.2022, 08:47

Hallo

das Wohnrecht kauft der Käufer mit das weiß er schon und es ist in Ordnung für ihn.
das rückforderungsrecht steht so drin:

wenn ich vor ihr sterben wütde

wenn ich den Kindern nicht zum 18. des jüngsten hinterlasse

wenn ich Insolvenz beantrage

es steht nichts drin dass ich es nicht verkaufen darf

weiterverschenken möchte ich es ja nicht sondern verkaufen und neu investieren

0
Privatier59  30.01.2022, 09:13
@Steffi607

Steht denn eine Vormerkung dazu im Grundbuch? Dann wird das mit dem Verkauf nicht funktionieren denn kein Käufer ist bereit derartige Belastungen zu übernehmen.

0
berlina76  30.01.2022, 10:00
@Steffi607

"wenn ich den Kindern nicht zum 18. des jüngsten hinterlasse"

Wie willst du ihnen das Haus hinterlassen, wenn du es vorher verkauf hast?

An deiner stelle würd ich mal mit dem Notar reden, der das ganze aufgesetzt hat um zu beraten, welche möglichkeiten du überhaupt hast.

Ich sehe es nicht wirklich, das du verkaufen kannst.

1

Das Haus wird bereits wegen der Vertragsbrüche Deinerseits an Mama zurück gehen, hierzu Bedarf es noch nicht einmal die Privatinsolvenz!

"mit einem lebenslangen Wohnrecht und gekoppelt daran dass wenn mein jüngster Sohn 18 Jahre alt ist (das ist in 14 Jahren soweit) das Haus zu gleichen Teilen an meine Kinder gehen soll bis dahin soll ich es quasi in Schuss halten."

SUCHE den Fehler! Du machst dich vertragsbrüchig!

Sorry, wie blöd kann man nur sein und klärt diese Punkte nicht bevor man verkaufen will und sogar einen Käufer und Notartermin hat!?!?

Du machst dich unter Umständen nunmehr auch noch dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig, wenn der Verkauf platzt!

Trotz langen Sachverhalts fehlen wesentliche Details:

Enthält der notarielle Schenkungsvertrag eine Heimfallklausel? Wenn ja, führt jede ungenehmigte Verfügung über das Haus automatisch dazu, dass das Eigentum an den Schenker zurück geht. Es bedarf keiner Privatinsolvenz.