Schenkung an Enkelkind vorbei am eigenen Kind

2 Antworten

Ist es möglich Haus zu Lebzeiten Enkeling zu schenken.Ohne,dass sie später ihre Mutter auszahlen muß.

Wäre der Enkel minderjährig: Nein.

Da Immobiliengeschäfte notariell vereinbart bei Minderjährigen die Zustimmung der Erziehungs- und Vermögenssorgeberechtigten bedürfen, dürfte es daran scheitern. Zumal der Schenkungsnehmer theoretisch die vollen Lasten und Kosten der Immobilie trüge und damit eine unentgeltliche Zuwendung nicht vorläge :-(.

Ein denkbares Vermächtnis oder Erbeinsetzung im Todesfall wäre aber im Erbfall ausgleichspflichtig: Der begünstigte Enkel müsste den Pflichtteil, immerhin die Hälfte des Verkehrswertes, an die gesetzliche Erbin (Mutter) auszahlen :-(

Wäre er volljährig: Ja, sofern die Schenkung 10 Jahre bis zum Tod der Schenkungsgeberin überdauert. Andernfalls bestünde degressive Ausgleichspflicht, d. h. abweichend zu v. g. Berechnung bestünde eine jährlich um 1/10 fallende Pflichtteilsergänzungspflicht.

G imager761

Ist die Enkelin volljährig? Die Übereignung einer Immobilie an Minderjährige würde nicht ohne Mitwirkung der Erziehungsberechtigten funktioniern. Und wenn die Hausschenkung den Pflichtteil der Tochter schmälert, dann kann es Ansprüche gegen die Enkelin geben, vgl.insbesondere:

http://dejure.org/gesetze/BGB/2329.html

Enkelin ist 12

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