Hausschenkung mit Restschuld. Welche Folgen für eigene Eigenheimsuche?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Folgen einer Schenkung einer Immobile für die eigene Eigenheimfinanzierung.
Meine Mutter möchte mir Ihr Haus schenken bzw. überschreiben, selber aber darin wohnen bleiben. Das Haus hat noch ein Restdarlehen bei der Bank. Mit der Schenkung müsste ich das Darlehen entweder auf mich umschreiben oder den Vertrag mit Vorfälligkeit beenden und einen neues Darlehen aufnehmen. Meine Mutter kann nicht der Schuldner bleiben. Ist das richtig so?
Meine Frau und ich suchen ebenfalls ein Haus, welches wir kaufen wollen. Ich habe bedenken, dass mir Banken in Folge der Schenkung keinen bzw. nur schlechte Kredite anbieten werden können, da ja schon ein Darlehen vorhanden wäre. Gehe ich auch hier richtig in der Annahme?
Wer kann mir helfen?
1 Antwort
Da stellt sich ie Frage, warum wird jetzt geschenkt?
Kann Deine Mutter die Raten nicht mehr zahlen, oder geht es nur darum schon mal klare Verhältnisse zu schaffen.
Wenn die Bank mitspielt, kann sie die Darlehensnehmerin bleiben und das darlehen bleibt auf dem Haus abgesichert.
Die konstellation hätte dann fast keine Auswirkung auf Deine Kreditwürdigkeit.
Würdest Du das Darlehen übernehmen, würde die Rate auch immer bei neuen Krediten bei Deinem Einkommen abgezogen.
Nicht unbedingt. Das Haus rechtzeitig an die Kinder zu überschreiben, ist absolut legitim und angeraten. Zitat: "Am besten geschützt ist Vermögen, das Sie in ein selbst genutztes Eigenheim oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung investiert haben".
http://www.finanztip.de/elternunterhalt/
Eigenheime fallen unters Schonvermögen und werden bei der Berechnung nicht hinzugezählt. Und auch bei der Versorgung der Eltern wird nicht alles verwertet:
Bei Einzelpersonen bleiben 1800€ netto als Selbstbehalt aussen vor, und 3240€ bei Familien.
Zu bedenken ist, wenn ein Wohnrecht für die Mutter eingeräumt wird, dann kann dies im Pflegefall auch noch 10 Jahre nach der Schenkung zu Kosten für den Beschenkten führen.
Hallo,
danke für die rasche Antwort.
Zu Ihren Fragen. Meine Mutter kann die Raten bedienen und will dies auch in der Zukunft tun. Der Hintergrund der Schenkung liegt in der 10 Jahresfrist nach Schenkung und ihrer Angst begründet mal ein Pflegefall zu werden und das Haus dann als Vermögen für die Pflege herangezogen werden würde. So Gott will, wird dies nie eintreten, absichern will sie sich aber.
Ich denke es ist sinnvoll einen Anwalt für Erbrecht zu kontaktieren.