Renovierung nach Schenkung an eine Tochter?

5 Antworten

Dein Vater kann mit seinem Geld zu Lebzeiten machen was er will.

Erst zum Tod wird alles aufgedröselt. Schenkungen, die dann noch keine 10 Jahre alt sind fliessen teilweise ins Erbe zur Ermittlung des Pflichtteilsergänzugsanspruchs.

D.h. selbst wenn du in Bezug aufs Haus auf dein Pflichtteilsergänzugsanspruch verzichtest, gild das nicht für die anschliessende Geldschenkung zur Renovierung.

Ob du den Verzicht unterschreibst, ist deine Sache, ist dein Vater noch rüstig und zu erwarten, das er noch mehr als 10 Jahre lebt und du dein Geld nur siehst, wenn du Unterschreibst, bleibt dir nichts anderes übrig als zu unterschreiben, denn sonst gehst du ggf komplett leer aus, wenn dein Vater sein ganzes Geld ins Haus steckt und danach eben noch 10 Jahre und länger lebt.

Steht dein Vater an der Todesschwelle kann es gut sein, das du mit dem Erbe,bzw Pflichtteil oder Pflichtteilsergänzugsanspruch besser fährst.

Aber im Groben 300 +150 +200 macht 650. Wenn das alles ist was dein Vater besitzt währ dein Pflichtteil davon 162 tausend. Wir reden also gerade über 12000€ wegen der du dich benachteiligt fühlst.

Mein Vater möchte das Haus (Wert 300.000 Euro) meiner Schwester schenken und mir die Hälfte des Wertes ausbezahlen. Das heißt ich würde auf meinen Pflichtteil verzichten.

Das wäre also erst einmal eine gleichwertige Aufteilung in Verbindung mit dem Zeitwert des Hauses.

Vater möchte nach der Schenkung das Haus für ca. 200.000 Euro von seinem Geld umfassend renovieren.

Zu Lebzeiten entscheidet allein der ( potentielle ) Erblasser über sein Vermögen. Und auch für die beabsichtigte Schenkung an Deine Schwester benötigt er sicherlich nicht Deine Zustimmung. Die würde er nur in Verbindung mit einem Verzicht auf eine evtl. angedachten zukünftigen Erbverzicht von Dir ( Pflichtteilergänzungsanspruch ) benötigen.

Ansonsten würde die Schenkung weiterer 200.000 Euro an Deine Schwester bedeuten... soweit Dein Vater nicht gerade innerhalb der nächsten 10 Jahre verstirbt, könntest Du auch keinen Pflichtteilergänzungsanspruch nach Ablauf dieser Jahre mehr geltend machen, denn dieser mindert sich jährlich um 10%.

Nebenbei ein Aspekt: Auch ohne die Renovierung stimmt die vermeintlich gerechte Rechnung Deines Vaters doch schon nicht. Die Schwester bekommt 300.000 und Du bekommst vom Vater 150.000. "Gerecht" wäre es, wenn die Schwester Dir 150.000 auszahlt, dann hätte jeder 150.000 bekommen.

Mit geschenkter Renovierung bekommt nun die Schwester 500.000 und Du 150.000.

Vielleicht redest du noch mal mit deinem Vater und findest eine 50/50 Lösung. Allerdings kann er mit seinem Vermögen machen, was er will, im Endeffekt kann er dich auch enterben und deiner Schwester alles vermachten, es ist sein Geld und nicht deines.

Zu Lebzeiten kann man über sein Vermögen bestimmen nach eigenem Gutdünken. Das kann der Vater auch. Er braucht sich nicht vorschreiben zu lassen, wem er was schenkt.

Wir wissen ja nicht, wie alt der Vater ist und wie es um seine Gesundheit steht. Sofern er noch mindestens 10 weitere Jahre vor sich hat, wären Schenkungen nicht unter den Erben ausgleichspflichtig.

Das ist dann jetzt Deine Entscheidung: Entweder Du unterschreibst den Schenkungsvertrag und bekommst jetzt schon Geld oder aber, Du wartest,was die Zukunft so bringt. Kann sein, dass Dir dann weniger bis garnichts übrig bleibt.