Übertragungsvertrag?

1 Antwort

Zu Lebzeiten kann Deine Mutter mit ihrem Eigentum tun und lassen, was sie möchte - mithin dieses auch "übertragen" sprich verschenken.

Du kannst max. im Falle des Todes Deiner Mutter vor Ablauf von 10 Jahren von einem Pflichtteilergänzungsanspruch "profitieren" ..... der jedoch über die Jahre hinweg immer geringer werden wird:

https://www.haus.de/geld-recht/pflichtteilsergaenzungsanspruch-32360

astja66 
Fragesteller
 20.04.2023, 10:01

Hat sie nicht mit dem Anteil vom Vater, den Restbetrag der immobielie gekauft?? Dann wäre es doch keine Schenkung sondern Kauf (Vertrag ist doch immer ein Geschäft

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Andri123  20.04.2023, 10:12
@astja66

Der Wert der Schenkung vermindert sich um die genannten Positionen. Der Anteil, den sie geerbt hat, wird ihr natürlich nicht geschenkt. Der Kaptitalwert des Wohnrechts beträgt Jahreskaltmiete mal 9,815. Den Gegenwert der Pflege, da weiss ich nicht, wie man das berechnet.

Und der Restwert der Schenkung schmilzt eben mit jedem Jahr um 10% ab, was den Pflichtteilergänzungsanspruch angeht.

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