Abgeltung des Pflichtteilanspruchs an Haus durch Schenkung von Enkel an Onkel und Tanten

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Onkels und Tanten haben jeweils einen Freibetrag von 20.000.

Einfacherer Weg: Ihr kauft der Oma das Haus direkt ab (keine Grunderwerbsteuer wegen Verwandtschaft in gerader Linie). Das Geld kann die Oma dann ihren anderen Kindern zuwenden. Die Zuwendung an Euch erfolgt durch einen entsprechend herabgesetzten Kaufpreis.

Ein Wohnrecht kann auch bei einem Kauf eingeräumt werden, da gips keinen Unterschied.

Hallo Mikkey,

vielen Dank für deine Antwort. Kannst du mir eine Quelle bzw. Link senden in dem ich nachlesen kann, ob bei Veräußerung in gerader Linie (Oma an Enkel) keine Grunderwerbssteuer er anfällt. Das habe ich noch nicht gehört und wenn dem wirklich so ist, wäre dies der einfachste Weg.

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Zunächst mal erlaube ich mir den Hinweis, dass der Verzicht auf Pflichtteilsansprüche notariell beurkundet werden muß und ansonsten nicht wirksam ist. Da hatten wir heute erst gerade eine Frage zu. Diesen Hinweis gebe ich deswegen weil ich nach der Sachverhaltsschilderung den Eindruck habe, dass nur die Schenkung beurkundet werden soll.

Die Ausgleichszahlungen an die Onkel und Tanten sind NICHT als Einkommen steuerpflichtig:

http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=30521&ccheck=1

(Hinweis an EB: Sekundärquelle!).

Ob sie als Schenkung steuerpflichtig sind, hängt von der Höhe ab.

Hallo Privatier59, der Verzicht soll ebenfalls notariell beurkundet werden. Wir würden gerne die Pflichteilsansprüche in einem zweiten Vertrag bzw. einer Schenkung von uns an die Onkels und Tanten tätigen. Sind uns aber nicht sicher, ob das Finanzamt dann einen Bezug zum Verzicht auf den Pflichteil herstellt. Das ganze dann keine Schenkung mehr ist sondern als Kauf angesehen wird und wir dann doch noch Grunderwerbssteuer abführen müssen.

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Nur mal so als Nebenfrage:

Ist die Oma alleinige Hauseigentümerin eingetragen oder ist sie Hauseigentümerin im Zuge eines Berliner Testamentes geworden und sind demzufolge evtl. die gemeinsamen Kinder als Nacherben in Abt. II des Grundbuches eingetragen?

Diese etwaig eingetragenen Nacherben müssen also bei einer Verfügung über das Haus unbedingt (notariell) eingebunden werden.

Oma ist alleinige Eigentümerin im Grundbuch.

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200.000 EUR Freibetrag? Schön wärs, bereits ab 20.000 EUR hätte das Finanzamt gern von der Differenz zum Verkehsrwert 30% Schekungssteuer von dir :-O

Wir haben uns mit den Kindern der Oma geeinigt, daß wir Ihnen einen Betrag ausbezahlen (schenken) und Sie dafür auf ihren Pflichtteil am Haus beim versterben meiner Oma verzichten.

Auch hier gilt: Die Schenkung wäre steuerpflichtig oberhalb deren Freibeträge. Was deren Forderung entsprechend erhöhen dürfte. Und ohne Notar wäre der Pflichtteilsverzicht unwirksam :-O

Nur am Rande: Würde die Oma pflegebedürftig, fiele die Schenkung bei Inanspruchnahme von Sozailhilfe an sie zurück. Die Schenkungen an Onkel und Tanten aber nicht :-O

Da würde ich mal jemanden fragen, der sich da auskennt, bevor ich das Haus geschenkt bekommen möchte :-O

G imager761

Schenkung von Oma an Enkel hätte einen Freibetrag von 200.000. Wir werden den Vorschlag von mikkey aufgreifen und das Haus von der Oma unter Einräumung des lebenslangen Wohnrechts Erbschaftsteuerfrei kaufen. Sie kann dann den vereinbarten Betrag an ihre Kinder (meine Onles und Tanten ausschütten.

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