In welcher Höhe den Bruder ausbezahlen bei einer Schenkung des Hauses mit Wohnrecht auf Lebenszeit ?
Hallo zusammen,
meine Mutter will meinem Bruder ihr Haus in Form einer Schenkung übertragen und sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen lassen. Mein Bruder möchte mich ausbezahlen, da die Schenkung eine Form der vorweggenommenen Erbaufteilung ist. Wie hoch sollte der auszuzahlende Betrag sein, um möglichst beiden Erbberechtigten gerecht zu werden? Wir wollen uns untereinander einigen, wissen aber nicht, wie wir das Wohnrecht in der Auszahlung berücksichtigen wollen. Meine Mutter ist 65 Jahre alt, das Haus (120 qm Wohnfläche) hat einen Wert von ca. 110.000 EUR und befindet sich in einer ländlichen Gegend in Norddeutschland. Ein Mietspiegel ist für diese Gegend nicht vorhanden. Meine Mutter wird mietfrei wohnen und lediglich die Nebenkosten (Strom etc.) tragen. Alle weiteren Kosten (Renovierung, Grundsteuer etc.) übernimmt mein Bruder.
Für Anregungen wäre ich sehr dankbar!
3 Antworten
Für diesen Vertrag ist sowieso ein Notar notwendig, weil es sich ja um die Übertragung eines Grundstücks handelt.
Der hat auch die notwendigen Tabellen (Sterbetafel, Vervielfältiger für lebenslange Recht), um den Wert des Wohnrechts zu berechnen.
Auch wenn s keinen Mietspiegel gibt, so gibt es doch eine übliche Miete. Da müßt ihr nur mal den Markt über ein paar Wochen beobachten, dann wisst Ihr, wie hoch die angemssene Miete ist. Die wird dann mit dem vervielfältiger multiliziert Beispiel: Kaltmiete 300,- mtl. x 12= Jahresmiete 3.600,- x Vervielfältiger Frauen 65/3 % Jahreszins 16,65 = 59.940,-
http://www.saainfo.de/Spezielle_Vervielfaltigertabelle_Frauen_08.08.pdf
Dann wäre der Wert des Hauses noch 110.000,- - ca. 60.000,- = 50.000,-.
Also würdest Du 25.000,- Cash bekommen.
Grundsätzlich ist die Antwort von wfwbinder der richtige Ansatz. Zu berücksichtigen wäre allenfalls ob das Wohnrecht die gesamte Liegenschaft oder nur einen Teil betrifft. Der Jahresmietwert des Liegenschaftsteiles der vom Wohnrecht erfasst ist ist die Ausgangsbasis für die Berechnung. Ein Sachverständiger hätte dann noch eine Risikobeurteilung vorzunehmen. Nach dieser Risikobeurteilung richtet sich der Zinssatz. (Höheres Vermieterrisiko höherer Zinssatz, geringes Vermieterrisiko geringerer Zinssatz.) In einer Ländlichen gegend bei einem Einfamilienhaus nehme ich für die Bewertung eines Wohnrechtes Zinssätze zwischen 3% und 4%. Die Tabelle im Link ist korrekt.
Hallo,
Wie ist mittlerweile der Stand dazu? Vervielfältigertabellen gibt ab 2010 nicht mehr. Zudem habe ich die Frage, wie der zins angesetzt wird. Vielleicht kann @wfwbinder nochmal helfen?
Vielen Dank im voraus
Schöne Grüße
A. Weigel