Wenn meine Oma ihr Haus vor dem Tod mir überschreibt, muss ich dann ihre Kinder (Vater und Onkel) auszahlen?

4 Antworten

Ergänzung zu Primus Antwort: die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten sinken jedoch von Jahr zu Jahr um zehn Prozent. Im 2. Jahr wären es nur noch 90 % / im 3. Jahr 80% .u.s.w.

Um zu verhindern, dass es nach seinem Tod zum Streit kommt, könnte Oma mit den Pflichtteilsberechtigten einen notariellen Vertrag schließen, in dem die Parteien vereinbaren, dass gegen Zahlung einer Abfindung auf das Pflichtteilsrecht verzichtet wird.

Da lasst euch mal beraten.

Nichts ist schlimmer, als wegen Erbangelegenheiten eine jahrelange Familienfehde zu entfachen.

1. Dein Oma kann Dir ein Haus nur schenken, wenn es entweder vom anderen Haus getrennt wird, oder ein Wohnungseigentum gebildet wird.

2. Wenn Sie es täte, könnte ein Pflichtteilsergänzungsanspruch entstehen.

Nehmen wir an, bei de Häuser sind je 150 TEU wert.

Nun bekommst Du ein Haus geschenkt.

Im gleichen Jahr stirbt Deine Oma. Das gesetzliche Erbe an allem wäre für jedes Kind 1/3, also 100 TEU. Pflichtteil ist 1/2 vom gesetzlichen Erbe. somit 50 TEU.

Wenn die drei Kinder (Vater, Tante, Onkel) sind nun das zweite Haus teilen hat jeder 50 TEU, somit ist der Pflcihtteil erfüllt. Keine Auszahlung an Vater und die beiden anderen.

Dur darfst nur nciht das wertvollere Haus geschenkt bekommen, oder Deine Oma muss noch möglichst lange leben (wünsche ich ihr), denn dieser Ausgleichsanspruch (Pflichtteilergänzungsanspruch an Deinem Geschenk) vermindert sich jährlich um 1/10.

Da weder bekannt ist, was der Fragesteller mit der Immobilie anfangen möchte, noch wie hoch der Wert der Schenkung sein wird - möglicherweise wird der Freibetrag für eine Schenkung überschritten - sollte man sich doch ausführlich beraten lassen und dann einen anderen Weg wählen um den Willen der Oma umzusetzen.

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@Snooopy155

Absolut richtig, es ging mir erstmal auch nur darum, das die Gefahr einer Zahlung, zum Ausgleich von Pflichtteilen nur eintritt, wenn das, was er geschenkt bekommt, mehr als die Hälfte des insgesamt zu vererbenden Vermögens ist. 

Das hier (allein schon wegen zwei Häusern auf einem Grundstück) Beratung wichtig ist, keine Frage.

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Eine Schenkung wird erst nach 10 Jahren wirksam! 

Sollte Deine Oma vorher sterben, können die Kinder - also Dein Vater und seine Schwester - den Pflichtteil verlangen!  

Kinder haben Vorrang vor den Enkeln; also immer einen Anspruch auf ihr Pflichtteil

Das geht nicht. Da muß man das Grundstück erst teilen oder eine WEG gründen.