Rechnung VAT, MWST?

1 Antwort

Deine Tätigkeit ist doch bei der Berechnung an einen israelischen Unternehmer sowieso Umsatzsteuerfrei.

Der Leistungsort ist gem. § 3 a Nr. 2, Satz 1 UStG der Sitz des Kunden. Damit ist der Umsatz in Deutschland nicht steuerbar und fällt damit unter "reverse charge" für Deinen Kunden.

Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8 und der §§ 3b und 3e an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt.

Kleine rückfrage, hast Du keinen Steuerberater? Wäre eine gute Idee, bei einem Unternehmen, was international arbeitet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986