Wie rechne ich Fahrtkosten und Spesen als Kleinunternehmer und GbR ab?

1 Antwort

Was für ein haarsträubender Unsinn! Das ist von vorn bis hinten alles derart falsch, dass man gar nicht weiß, wo man anfangen soll.

Dem Sachverhalt nach leistet die GbR an C und nicht der Gesellschafter A an die GbR. Der A hat höchstens ausgelegt. Da A aber keine Leistung an die GbR erbracht hat, kann er auch keine Rechnung stellen.

Die GbR kann auch nicht die Fahrtkosten des A in irgendeiner Weise steuerlich geltend machen. Diese sind und bleiben Sonderbetriebsausgaben des A. Und da A nun KU ist, ist hier die darin steckende Vorsteuer  verloren. Das Weitere im zweiten Absatz hab ich jetzt gar nicht mehr kapiert. Ich lass es auch, es ist eh Quark.

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Falls der A entgegen der Schilderung (!) doch an die GbR als Subunternehmer geleistet hat:

Dann ist die Vorsteuer verloren, da der A Kleinunternehmer ist und die GbR nicht aus Rechnungen, die an den A gerichtet sind, Vorsteuer abziehen kann. Wozu die GbR überhaupt Belege eines anderen Unternehmers benötigt, darf auch getrost hinterfragt werden.

Ertragsteuerlich sind dann die Aufwendungen des A Sonderbetriebsausgaben und die Honorarzahlung der GbR an den A Sonderbetriebseinnahmen.

Einen geschickteren Weg, Geld zu verbrennen, gibt es nicht in dieser Konstellation.

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Lass mich raten: Ein Steuerberater ist euch zu teuer, richtig? Ich sage euch, bei eurem Wissen ist KEIN Steuerberater weitaus teurer. Gerade bei Personengesellschaften muss man einiges wissen, um nicht von einem Kackhaufen in den nächsten zu treten.

Sie baden gerade Ihre Hände drin.

Das mit den As und Bs erregt mein Mißtrauen. Ob das eine Hausaufgabe ist?

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@Privatier59

Garantiert nicht. Aufgaben sind immer so gestellt, dass sie lösbar sind.

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