Wie rechne ich Fahrtkosten und Spesen als Kleinunternehmer und GbR ab?

Nehmen wir an A und B haben zusammen eine GbR gegründet.

Diese GbR stellt eine Dienstleistung an Unternehmen C. Im Zuge der Dienstleistung entstehen Fahrtkosten (30ct/Kilometer) insgesamt 100€ und zudem fallen Verpflegungskosten insgesamt 11,9€ Netto an. Die GbR stellt dem Unternehmen C nun eine Rechnung i.H.v. 1110€ +19% MwSt.(1000€ für die Dienstleistung + 10€ Bruttobetrag der Verpflegungsaufwände und 100€ Fahrtkosten.). Da alles von Gesellschafter A geleistet wurde, möchte dieser das Geld von der GbR zurückbekommen. Er nimmt die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und stellt seine Leistung über 1000€ zzgl der 11,90€ Verpflegung in Rechnung. Dabei wird natürlich keine MwSt. ausgewiesen und die Originalbelege der Verpflegung gehen an die GbR. Die GbR reicht die Belege für einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt ein und zahlt die 190€ USt. für die Dienstleistung an das Finanzamt. Damit sollte bis auf die Fahrtkosten alles steuerlich korrekt abgegolten sein. Liege ich damit richtig?

A ist zu diesem Auftrag 333,3 km mit seinem Privatwagen gefahren und hat lt. der Kilometerpauschale von 30ct insgesamt einen Aufwand von 100€. Wie wird das ganze jetzt steuerlich geltend gemacht. Rein logisch gäbe es für mich hier 2 Möglichkeiten.

1. Die GbR macht die Kosten beim Finanzamt als Fahrtkosten geltend und A bekommt 119€. In diesem Fall würde A 0,357€/km bekommen. Die Frage hier ist, wer zahlt die Steuern, Ist es damit abgegolten, dass A bereits bei Sprit, Kfz.Steuer etc gezahlt hat.

2. Die GbR zahlt auch davon 19% an das Finanzamt, wodurch A nur 30ct bekäme. Bei dieser Variante würde das Finanzamt aber doppelt kassieren, da für die Fahrt ja o.g. Steuern (Sprit etc.) bereits gezahlt wurden. Welche der zwei (oder welche weiter Möglichkeit) wäre steuerrechtlich korrekt?

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