Preiserhöhung Hochzeitslocation?

1 Antwort

Nichtig ist der Vertrag nicht und der braucht noch nicht einmal ergänzt zu werden. Mehrwertsteuer wird selbstverständlich nur in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Höhe berechnet.

Das mit dem Finden einer schöneren Lokation ist im übrigen reines Wunschdenken. Angesichts des coronabedingten Hochzeitsstaus ist für 2021 ohnehin alles belegt.