Testament verschwunden - was nun?

2 Antworten

Wie Franzl schon ausführt: Es ist an sich unmöglich, daß ein Testament verloren gehen kann.

Hast Du noch nicht die Notarkammer verständigt? Wenn nein, wieso nicht? Dort würde man sich eines solchen Falles gerne und intensiv annehmen.

Die Staatsanwaltschaft wird und darf sich des Vorgangs nur annehmen, wenn Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Wenn das Testament absichtlich beseitigt wurde, wäre das der Fall.

Völlig anders ist es, wenn durch ein Büroversehen das Testament verloren gegangen sein sollte. Das hat keinen strafrechtlichen Aspekt. Da wird Dir die Staatsanwaltschaft kein Stück weiter helfen. Anders die Notarkammer. Die würde auch dann tätig werden.

Mach Dir besser keine Hoffnungen darauf, daß die Sache durch Polizei und Staatsanwaltschaft aufgeklärt werden kann. Und enthalte sich besser jeder öffentlichen Mutmaßung darüber, daß der Notar absichtlich zur Begünstigung des Onkels das Testament hat verschwinden lassen. Ansonsten würde die Staatsanwaltschaft gegen Dich ermitteln.

Eine zuverlässige Antwort wirst du auf diesem  Wege wohl kaum erhalten.

Von mir nur soviel:

Üblicherweise gibt der beurkundende Notar das Original des Testaments beim Amtsgericht (letzter Wohnsitz der Verstorbenen)  in amtliche Verwahrung. Hierüber erhält er einen Verwahrungsschein, den auch der Notarverweser haben dürfte.

Auf ausdrücklichem Wunsch der Testierenden kann der Notar die Urkunde aber auch  selbst in einem Stahlschrank verwahren.

Woher willst  du  wissen, wer testamentarisch bedacht wurde? Hälst du eine Ausfertigung der Urkunde in Händen?

Woher willst du wissen, dass die Testierende zeitlich danach nicht andere Erben wirksam eingesetzt hat?

Wer wäre denn gesetzlicher Erbe nach der Verstorbenen und wer beantragt den Erbschein, nachdem das Testament angebl. nicht mehr auffindbar ist?

Diese und andere Fragen wird dir ein Fachanwalt, den du beauftragen solltest, auch stellen.