Muss das Kind die Schulden seines Leiblichenvaters übernehmen?

3 Antworten

Aus welchem Grund? Für Schulden die man nicht selbst gemacht hat, haftet man nur bei Übernahme einer persönlichen Bürgschaft.

Das einzige Problem kann die Frage des Elternunterhalts sein. Wenn der Vater in Not gerät udn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kinder gut sind, müssen auch in solchen Fällen Unterhaltszahlungen geeistet werden. Aber für Schulden, nie.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Der Gläubiger (Staat, Privatperson oder?) sollte zunächstmal seine Rechtsauffassung darlegen. Dann sehen wir weiter.

Ich meine "Nein".

Ich nehme an Du meinst, er habe keinen Unterhalt bezahlt, denn Kindergeld ist eine staatliche Leistung, also andere Baustelle. Dass er keinen Unterhalt bezahlt hat, ist die eine rechtlich relevante Sache, Deine Frage eine andere, die hiermit nichts ursächlich zu tun hat. Wie wfwbinder schon anmerkte, für Schulden einer anderen Person muss man nicht aufkommen, es sei denn man verpflichtet sich hierzu freiwillig, z.B. via Bürgschaft. Private Gläubiger interessieren also hierbei nicht, öffentlich rechtliche unter Umständen schon, hierbei hilft aber besser ein Anwalt, ein Familienrechtler.