Alleiniges Sorgerecht, Kind 13 JAhre- muss ich das Erbe des verstorbenen Schwiegervaters ausschlagen?
Guten Morgen, ich habe das alleinige Sorgerecht (Kind 13 Jahre) und lebe mit dem Kindesvater, der die Vaterschaft anerkannt hat in häuslicher Gemeinschaft. Der Vater meines Lebensgefährten ist verstorben, nun muss mein Lebensgefährte die Erbschaft ausschlagen, da sich Schulden in Millionenhöhe angehäuft haben. Meine Frage: muss ich für das Kind auch das Erbe ausschlagen? Obwohl ich das alleinige Sorgerecht habe?
1 Antwort
Gemäß gesetzlicher Erbfolge wird das Kind durch Ausschlagung des Vaters Erbe, etwas anderes könnte sich aus einem evtl. Testament ergeben (bspw. wenn ein Ersatzerbe benannt wurde). Damit wird in der beschriebenen Fallkonstellation die Erbausschlagung erforderlich, die von dir als alleinige Sorgeberechtigte erklärt werden darf/muss. Diese unterliegt nach § 1643 (2) BGB dem Genehmigungserfordernis durch das Familiengericht.
Die letzte Frage verstehe ich nicht eindeutig. Gerade weil du das alleinige Sorgerecht hast, muss die Ausschlagung von dir vorgenommen werden. Auf die Erbfolge ist das Sorgerecht irrelevant, falls du das meintest.