Kann der Arbeitgeber im Einzelhandel bei azubis den freien tag verweigern wenn dazu in der woche ein Feiertag ist und man minus stunden hat?
Hallo,
Ich mache die Ausbildung im Einzelhandel, 2tes Lehrjahr..
Nächste Woche am Dienstag den 01.11 ist ja Feiertag. In der Woche hab ich sozusagen nur den Feiertag frei und die restlichen Tage muss ich arbeiten, also keinen zusätzlichen freien Tag bekommen.
Ich habe es angesprochen und erstmal hies es, "oh ja ist ein Fehler dürfte eigentlich nicht so sein und dann später kam dass ich keinen freien Tag bekommen weil ich minus Stunden habe ( woher auch immer).
Ist das rechtens?
Anfang meiner Ausbildung war dieses schon mal vorgekommen...
Freue mich auf eure antworten
2 Antworten
Wir haben keinen festen freien Tag, es ist jede Woche unterschiedlich..
Dann ist die Frage schwer zu beantworten. Faellt der freie Tag zufaellig auf einen Feiertag, hast du keinen Anspruch auf einen zusaetzlichen freien Tag. Allerdings darf der Arbeitgeber den freien Tag nicht gezielt auf einen Feiertag legen, um sich damit eine bezahlten freien Tag zu ersparen.
Um einen Anspruch geltend zu machen, wirst du nun beweisen muessen, dass du eigentlich an einem anderen Wochentag deinen freien Tag bekommen haettest, wenn der 1. November kein Feiertag waere. Leicht waere das, wenn ploetzlich auffaellig viele Mitarbeiter am 1. November ihren freien Tag haben (also mehr als ueblicherweise an einem Arbeitstag frei haben) oder erst recht, wenn es ein Muster gibt, nach dem die freien Tage vergeben werden und von dem in der Feiertagswoche abgewichen wird. Wenn aber nicht, wird es schwer bis unmoeglich.
Woher sollen diese "Minusstunden" kommen. Sind sie Deinerseits durch persönliches Verhalten entstanden - zu spät gekommen / private Termine während der Arbeitszeit genommen ......
oder wurdest Du z.B. irgendwann früher nach Hause geschickt, weil sonst zu viel Personal anwesend gewesen wäre?
Letzteres - derartige Freistellugen sind als bezahlte Freizeit zu betrachten.