Kostenvoranschlag oder Gutachten bei Parkschaden?
Hallo, ich habe ein problem, da ich aktuell von meinem Händler und meiner Versicherung geteilte Meinungen erhalte wollte ich euch mal fragen.
Und zwar wurde mein parkendes Fahrzeug vor einigen Tagen angefahren. Der Verursacher hat wohl beim ein-/ausparken mein Fahrzeug übersehen. Hat mein Fahrzeug wahrscheinlich mit schrittgeschwindigkeit angefahren-> Folge linke Seite der Frontstoßstange hat ein paar tiefergehende Krater und mein Reifen hat auch etwas abbekommen. Lackstaub war auf dem Reifen erkennbar.
Kontakte ausgetauscht, Fotos gemacht. Der Verursacher wollte das privat klären, jedoch aus meiner Erfahrung wusste ich dass der Schaden um die +-2k € sein wird. Daher bin ich zu meiner Versicherung hin und habe es gemeldet. Die gegnerische Versicherung hat auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erhalten
Für die Aufforderung sagte mir meine Versicherung dass ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen soll, welches von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Da diese einen verlangen.
(Mein Fahrzeug: BMW F10 Bj. 2014; 151 tkm)
Als ich jedoch bei BMW war, meinte man, dass es besser wäre direkt einen Gutachter zu holen. Dieser wird ja auch von der gegnerischen Seite bezahlt, egal ob bei Reparatur oder fiktiver Rechnung und es wäre viel genauer als nur eine grobe Kostenkalkulation. Zudem kann die gegnerische Versicherung die einfache Kalkulation auch ablehnen und anhand einer Vergleichstabelle den Betrag festsetzen.
Daraufhin war ich wieder bei meiner Versicherung mit der Aussage von BMW und mein Berater meinte, dass es damit nur Probleme geben wird und die gegnerische Versicherung gar kein Gutachten wollte und diese sich dann weigern werden diesen zu bezahlen und das dieser Fall dann in die Länge ziehen wird. Deshalb wäre es am einfachsten und schnellsten einfach einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Diesen einzureichen und wenn die gegnerische Seite sich trotzdem quer stellen sollte kann man immer noch den Anwalt einschalten.
Jetzt weiß ich nicht genau was besser/schlechter wäre für mich ist. Ich persönlich werde den Schaden nicht reparieren sondern möchte es nur auszahlen lassen. Natürlich würde der Gutachter bis ins detail prüfen und höchstwahrscheinlich auch eine hohe Schadenskalkulation schreiben, aber ich weiß nicht wie die gegnerische Versicherung das entgegennimmt, ob sie diesen akzeptieren oder verweigern oder den Gutachter überhaupt bezahlen. Möchte nicht am Ende auf den Kosten für die Schadensermittlung sitzen bleiben.
Wie ist eure Meinung.
Mfg
3 Antworten
Bei einem Schaden dieser Art schaltet man zwecks Erstellung eines Gutachtens einen neutralen / freien Sachverständigen ein. Dessen Kosten übernimmt ... soweit der Schaden oberhalb der Geingfügigkeitgrenze (ca. 750 Euro ) liegt .... die gegnerische Versicherung.
Möchtest Du auf Gutachtenbasis abrechnen, so erhältst Du lediglich die Schadenhöhe abzügl. MWSt.
Liegt Dein Schaden eindeutig über der Geringsfügigkeitsgrenze .....
lies bitte den kompetten Artikel ....
Bei der derzeitigen Regulierungspraxis der Versicherungen ist man als Geschädigter gut beraten, einen Anwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Die Kosten hierfür muß die Versicherung des Schädigers im Umfang ihrer Haftung ebenfalls übernehmen. Hat ihr Unfallgegner den Unfall also allein verschuldet, so muß die Versicherung auch die berechtigten Anwaltskosten vollständig übernehmen.
Ich kann nur einen unqualifizierten Erfahrungsbericht beisteuern.
Da ich bei einem Fall keine Lust hatte auf Komplikationen und mir so viele Gedanken machen zu müssen wie Du, habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen.
Wenn die Versicherung Dich um einen Kostenvoranschlag bittet, sollte das doch erstmal in Ordnung sein. Am besten natürlich schriftlich/ per e-mail. Dann hast Du auch Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Kostenvoranschlag.
Wenn man so liest zu dem Thema, stimme ich wilees natürlich zu. Allerdings wird eine Kanzlei als Autor des Artikels naturgemäss die Hinzuziehung eines Anwaltes empfehlen. Letztendlich schlägt sich das auf die Beiträge nieder, wenn das wirklich jeder macht.
Wir haben in unserem Fall gute Erfahrungen gemacht, und im Netz äussern sich auch eher verärgerte Geschädigte. Unser Fall lag aber auch anders, das Auto sollte repariert werden. Die gegnerische Versicherung hat eine Werkstatt beauftragt, das Auto wurde mit Transporter abgeholt (obwohl es fahrbereit war) und zurückgebracht, alles zur Zufriedenheit ausgeführt und am Ende noch Entschädigung für den Verzicht auf einen Leihwagen erhalten.
Also als ich bei Bmw war und mit dem Berater gesprochen hatte hat er im stehgreif nur mit dem bloßen Auge betrachtet schon erwähnt dass sich die Kosten auf minimum 2k€ belaufen werden. Das heißt ich bin aufjedenfall über dieser 750€ Grenze. Das wiederum bedeutet ja, dass es bei mir liegt wie ich den Schaden ermitteln lasse. Sei es über ein KVA oder über den GA.