Kostenvoranschlag oder Gutachten bei Parkschaden?

3 Antworten

Bei einem Schaden dieser Art schaltet man zwecks Erstellung eines Gutachtens einen neutralen / freien Sachverständigen ein. Dessen Kosten übernimmt ... soweit der Schaden oberhalb der Geingfügigkeitgrenze (ca. 750 Euro ) liegt .... die gegnerische Versicherung.

Möchtest Du auf Gutachtenbasis abrechnen, so erhältst Du lediglich die Schadenhöhe abzügl. MWSt.

Liegt Dein Schaden eindeutig über der Geringsfügigkeitsgrenze .....

https://www.kanzlei-baehr-heinen.de/2016/06/06/reparaturkosten-was-sie-bei-fiktiver-abrechnung-bekommen/

lies bitte den kompetten Artikel ....

Bei der derzeitigen Regulierungspraxis der Versicherungen ist man als Geschädigter gut beraten, einen Anwalt mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Die Kosten hierfür muß die Versicherung des Schädigers im Umfang ihrer Haftung ebenfalls übernehmen. Hat ihr Unfallgegner den Unfall also allein verschuldet, so muß die Versicherung auch die berechtigten Anwaltskosten vollständig übernehmen.

Ich kann nur einen unqualifizierten Erfahrungsbericht beisteuern.

Da ich bei einem Fall keine Lust hatte auf Komplikationen und mir so viele Gedanken machen zu müssen wie Du, habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen.

Wenn die Versicherung Dich um einen Kostenvoranschlag bittet, sollte das doch erstmal in Ordnung sein. Am besten natürlich schriftlich/ per e-mail. Dann hast Du auch Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Kostenvoranschlag.

Wenn man so liest zu dem Thema, stimme ich wilees natürlich zu. Allerdings wird eine Kanzlei als Autor des Artikels naturgemäss die Hinzuziehung eines Anwaltes empfehlen. Letztendlich schlägt sich das auf die Beiträge nieder, wenn das wirklich jeder macht.

Wir haben in unserem Fall gute Erfahrungen gemacht, und im Netz äussern sich auch eher verärgerte Geschädigte. Unser Fall lag aber auch anders, das Auto sollte repariert werden. Die gegnerische Versicherung hat eine Werkstatt beauftragt, das Auto wurde mit Transporter abgeholt (obwohl es fahrbereit war) und zurückgebracht, alles zur Zufriedenheit ausgeführt und am Ende noch Entschädigung für den Verzicht auf einen Leihwagen erhalten.

Also als ich bei Bmw war und mit dem Berater gesprochen hatte hat er im stehgreif nur mit dem bloßen Auge betrachtet schon erwähnt dass sich die Kosten auf minimum 2k€ belaufen werden. Das heißt ich bin aufjedenfall über dieser 750€ Grenze. Das wiederum bedeutet ja, dass es bei mir liegt wie ich den Schaden ermitteln lasse. Sei es über ein KVA oder über den GA.