Kostenvoranschlag oder Gutachten bei Parkschaden?

Hallo, ich habe ein problem, da ich aktuell von meinem Händler und meiner Versicherung geteilte Meinungen erhalte wollte ich euch mal fragen.

 Und zwar wurde mein parkendes Fahrzeug vor einigen Tagen angefahren. Der Verursacher hat wohl beim ein-/ausparken mein Fahrzeug übersehen. Hat mein Fahrzeug wahrscheinlich mit schrittgeschwindigkeit angefahren-> Folge linke Seite der Frontstoßstange hat ein paar tiefergehende Krater und mein Reifen hat auch etwas abbekommen. Lackstaub war auf dem Reifen erkennbar.

Kontakte ausgetauscht, Fotos gemacht. Der Verursacher wollte das privat klären, jedoch aus meiner Erfahrung wusste ich dass der Schaden um die +-2k € sein wird. Daher bin ich zu meiner Versicherung hin und habe es gemeldet. Die gegnerische Versicherung hat auch erst ab diesem Zeitpunkt Kenntnis davon erhalten

 Für die Aufforderung sagte mir meine Versicherung dass ich einen Kostenvoranschlag von BMW erstellen lassen soll, welches von der gegnerischen Versicherung gezahlt wird. Da diese einen verlangen.
(Mein Fahrzeug: BMW F10 Bj. 2014; 151 tkm)

 Als ich jedoch bei BMW war, meinte man, dass es besser wäre direkt einen Gutachter zu holen. Dieser wird ja auch von der gegnerischen Seite bezahlt, egal ob bei Reparatur oder fiktiver Rechnung und es wäre viel genauer als nur eine grobe Kostenkalkulation. Zudem kann die gegnerische Versicherung die einfache Kalkulation auch ablehnen und anhand einer Vergleichstabelle den Betrag festsetzen.

Daraufhin war ich wieder bei meiner Versicherung mit der Aussage von BMW und mein Berater meinte, dass es damit nur Probleme geben wird und die gegnerische Versicherung gar kein Gutachten wollte und diese sich dann weigern werden diesen zu bezahlen und das dieser Fall dann in die Länge ziehen wird. Deshalb wäre es am einfachsten und schnellsten einfach einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen. Diesen einzureichen und wenn die gegnerische Seite sich trotzdem quer stellen sollte kann man immer noch den Anwalt einschalten.

 Jetzt weiß ich nicht genau was besser/schlechter wäre für mich ist. Ich persönlich werde den Schaden nicht reparieren sondern möchte es nur auszahlen lassen. Natürlich würde der Gutachter bis ins detail prüfen und höchstwahrscheinlich auch eine hohe Schadenskalkulation schreiben, aber ich weiß nicht wie die gegnerische Versicherung das entgegennimmt, ob sie diesen akzeptieren oder verweigern oder den Gutachter überhaupt bezahlen. Möchte nicht am Ende auf den Kosten für die Schadensermittlung sitzen bleiben.

 

Wie ist eure Meinung.

 

Mfg

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Handwerkerrechnung bei Auftragsvergabe ohne Kostenvoranschlag

Liebes Forum,

ich würde mich über einen Rat oder eine Meinung zu einer Handwerkerrechnung freuen. In unserer Wohnanlage sind gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler in die zentrale Warmwasserbereitung eingebaut worden.

Der Hausverwalter hat in der Annahme, daß es sich um eine "kleine Maßnahme" in der Größenordnung von EUR 500,- handelt, den Auftrag ohne Kostenvoranschlag an eine Handwerksfirma vergeben. Diese hat nun im Zuge der Arbeiten Teile der Heizungsanlage (Zulaufrohre etc.) erneuert, und uns eine Rechnung über EUR 5000,- präsentiert.

Auf die Frage hin, ob es nicht angemessen gewesen wäre, die Hausverwaltung oder die Hausgemeinschaft darüber zu informieren, daß voraussichtlich eine Rechnung über mehrere tausend Euro entstehen würde, hat der Handwerker sinngemäß geantwortet: "wenn niemand nach einem Kostenvoranschlag fragt, macht er auch keinen".

Daran, daß die berechneten Arbeiten durchgeführt wurden, gibt es keinen Zweifel. Allerdings war zum Zeitpunkt der Arbeiten bereits eine komplette Erneuerung der Heizungsanlage in der Diskussion, welche etwa EUR 10.000 kosten würde. Die Arbeiten an der alten Anlage für über 5.000 Euro waren demnach eine vollkommen sinnlose Investition.

Trägt Ihrer/Eurer Meinung nach der Handwerker oder die Verwaltung eine Mitschuld an dieser ärgerlichen Situation, und kann einer der beiden dafür belangt werden? Vielen Dank für alle Ratschläge!

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Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

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Rechtsfrage: Stark überteuerter Kostenvoranschlag eines Luxusschreiners

Hallo!

Vor einiger Zeit bin ich jemandem rückwärts mit dem Auto in einen Holzzaun reingefahren. Wir haben uns darauf geeinigt, dass ich es ohne Versicherung zahle, da der Schaden nicht allzu groß schien. Nun besteht der Herr aber darauf, den von ihm beauftragten Schreiner für die Reparaturen ranzuziehen und heute kam das Angebot von diesem Schreiner, welches bei überteuerten 550€ liegt! Mein Kumpel (gelernter Schreiner, aber nicht mehr in diesem Beruf tätig) würde diesen Zaun nun für etwa 200 bis 250€ reparieren, was weniger als die Hälfte des anderen ist! Der gute Herr meinte nun, dass ich seinen Schreiner bezahlen MUSS, sonst droht er mit rechtlichen Schritten... Was kann ich da tun? Darf er auf seinen Schreiner bestehen, oder muss nur der Schaden neuwertig beglichen werden? Bei dem Zaun habe ich genau den Pfeiler getroffen, bei dem das Fundament und die Metallhalterung neu gemacht werden muss. Bei dem einen Zaunsegment sind lediglich die Halterungen abgerissen, was mit ein paar Schrauben wieder geflickt werden könnte; das andere Segment wurde in der Mitte zusammen geknickt und zwei Latten sind abgefallen, aber ohne weitere Beschädigung und es müsste eigentlich nur das Haltebrett, welches auf der Rückseite horizontal verläuft, repariert werden. Wie gesagt, kein großer Schaden ...und deshalb wundere ich mich über die 550€ Kostenvoranschlag von seinem Luxusschreiner...

Danke schonmal im Voraus

Kostenvoranschlag, Reparaturkosten, Sachbeschädigung

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