Berufsbegleitend Studieren + 450€ Job?
Hallo!
Ich studiere derzeit einen berufsbegleitenden Onlinestudiengang mit Präsenzzeiten. Dabei arbeite ich mit einer halben Stelle (19,5 Stunden/Woche) im sozialen Bereich. Mein Arbeitgeber hat meinen Status, nachdem ich ca. 6 Monate normale versicherungspflichtig dort beschäftigt war, zu Beginn meines Studiums, in den eines Werksstudenten geändert. Da ich nun, durch finanzielle Zusatzbelastung des Studiums, auf einen 450€ Job angewiesen bin und ich diese Problem geschildert habe, verweigert mir mein Arbeitgeber die Zustimmung hierzu, da dieser sagt, dass dies zu steuerrechtlichen Problemen führen würde. Meine Idee wäre hierbei, dass mich die Einrichtung nicht mehr als Werksstudent einstuft.
Hat jemand eine Idee, wie dieses Problem zu lösen wäre? Ich wäre wirklich um jeden Rat dankbar!
1 Antwort
Hallo,
bei normalen Studenten gilt die 20-Stunden-Grenze. Wenn eine oder mehrere Beschäftigungen zusammen mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt werden, gilt der Student in der gesamten Sozialversicherung als normaler Arbeitnehmer mit vollen Beiträgen. Ausnahmen gibt es, wenn die Beschäftigung:
- auf max. 2 Monate befristet ist
oder
- die Überschreitung nur in den Semesterferien erfolgt.
Bei reinen Fernstudiengängen gilt die 20-Stunden-Grenze nicht. Wenn man mehr als eine Minijobtätigkeit ausübt, wird man sofort als Arbeitnehmer versichert.
Grundlage:
Gruß
RHW