Berufsbegleitend Studieren + 450€ Job?

1 Antwort

Hallo,

bei normalen Studenten gilt die 20-Stunden-Grenze. Wenn eine oder mehrere Beschäftigungen zusammen mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt werden, gilt der Student in der gesamten Sozialversicherung als normaler Arbeitnehmer mit vollen Beiträgen. Ausnahmen gibt es, wenn die Beschäftigung:

- auf max. 2 Monate befristet ist

oder

- die Überschreitung nur in den Semesterferien erfolgt.

Bei reinen Fernstudiengängen gilt die 20-Stunden-Grenze nicht. Wenn man mehr als eine Minijobtätigkeit ausübt, wird man sofort als Arbeitnehmer versichert.

Grundlage:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/02_arbeitgeber_steuerberater/01a_summa_summarum/04_rundschreiben/2004/2004_07_27_Anlagen.html

Gruß

RHW