Bei freiwilligem Praktikum während des Studiums über Eltern versichert bleiben?
Hallo, mittlerweile steige ich im Infodschungel nicht mehr durch.
Ich habe das Problem, dass ich ab September eine Anstellung brauche, die meisten aber mindestens ein Praktikum als Voraussetzung für Jobeinsteiger in die Stellenanzeigen geschrieben haben.
Nun habe ich aber kein Pflichtpraktikum im Studium vorgeschrieben und kann es mir zwecks Fortführung einer zahnärztlichen Behandlung nicht leisten aus der privaten Versicherung zu fallen. Auch dauern laut Ausschreibungen die Praktika mindestens 3 Monate und fallen dadurch aus der geringfügigen Beschäftigung + sprengen die vorlesungsfreie Zeit.
Ausschreibungen für Praktika mit maximal 20 Stunden/Woche habe ich ebenfalls keine gefunden.
Eine Werkstudenten-Stelle mit max. 20Wochenstunden gibt es in dem Bereich auch nicht, bzw. nicht ohne Praktikum. (Es dreht sich also alles darum...)
Gibt es also die versicherungstechnische Möglichkeit ein freiwilliges Praktikum während des Semesters zu absolvieren und so weiterhin bei den Eltern versichert zu bleiben?
Und geht dies nur ohne Vergütung oder auch bei monatlichen Beträgen unter 450€?
1 Antwort
Hallo,
das ist etwas widersprüchlich. Ich weiß auch nicht genau, was Sie wollen.
Eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern gibt es in der PKV nicht, nur in der GKV. Das heißt, Sie wollen weiterhin privat versichert sein ? In der PKV sind Sie, solange Sie den Beitrag zahlen.
Auch wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job (z.B. mit mehr als 20 Stunden) annehmen, können Sie weiter privat versichert bleiben. Doppelversicherung ist nicht verboten.
Und mit der 450 EUR-Grenze haben Sie als privat Versicherter dann auch nichts zu tun. Die gilt für Familienversicherte in der GKV.
Oder habe ich alles falsch verstanden ?
Viel Glück
Barmer
o.k. die Beihilfe ist natürlich ein wichtiger Aspekt, der am Anfang fehlte. Sie endet mit Vollendung des 25.Lebensjahrs ! Außerdem endet sie mit Beendigung der Ausbildung ! Ist das alles noch o.k. ?
Wenn die Beihilfe endet, muss die Versicherung auf eine Vollversicherung umgestellt werden (Beitrag x 5).
Ansonsten gilt noch alles aus der ersten Antwort.
Nochmal konkret, damit ich das richtig verstehe:
Aber während des Studiums im Vollzeit-Praktikum bleiben dann Beihilfe und private KK bestehen, solange monatlich nicht mehr als 400€ verdient werden? Egal wie viele Wochenstunden, solange ich immatrikuliert bleibe und normal weiterstudiere?
Ja, auf jeden Fall, auch bei höherem Verdienst und mehr Stunden.
Die 400 EUR (2013: 450 EUR) sind
a.) die Grenze für die Familienversicherung in der GKV b.) die Grenze für Minijobs, wo der AG Steuer und SV pauschal abliefert.
Beides tangiert die Beihilfe nicht und betrifft Sie daher überhaupt nicht.
Als Student kann man darüber hinaus dauerhaft bis 20 Stunden oder bis 5 Monate Vollzeit arbeiten, ohne KV-pflichtig zu werden.
Und die PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag. Der besteht, solange Sie ihn nicht kündigen.
Dann danke ich herzlich für die Auskunft, die mich natürlich sehr freut :)
Hallo, Danke für die schnelle Antwort.
Gemeint war den Tarif über die Eltern weiter zu nutzen. In meinem Fall möchte ich weiterhin über meinen Vater (Beamter) privat- und beihilfeversichert bleiben und den geringeren Satz zahlen.
Ich hoffe, dass ich mich diesmal verständlicher ausgedrückt habe.