Bei freiwilligem Praktikum während des Studiums über Eltern versichert bleiben?

1 Antwort

Hallo,

das ist etwas widersprüchlich. Ich weiß auch nicht genau, was Sie wollen.

Eine beitragsfreie Versicherung über die Eltern gibt es in der PKV nicht, nur in der GKV. Das heißt, Sie wollen weiterhin privat versichert sein ? In der PKV sind Sie, solange Sie den Beitrag zahlen.

Auch wenn Sie einen versicherungspflichtigen Job (z.B. mit mehr als 20 Stunden) annehmen, können Sie weiter privat versichert bleiben. Doppelversicherung ist nicht verboten.

Und mit der 450 EUR-Grenze haben Sie als privat Versicherter dann auch nichts zu tun. Die gilt für Familienversicherte in der GKV.

Oder habe ich alles falsch verstanden ?

Viel Glück

Barmer

Fragend2013 
Fragesteller
 14.01.2013, 20:47

Hallo, Danke für die schnelle Antwort.

Gemeint war den Tarif über die Eltern weiter zu nutzen. In meinem Fall möchte ich weiterhin über meinen Vater (Beamter) privat- und beihilfeversichert bleiben und den geringeren Satz zahlen.

Ich hoffe, dass ich mich diesmal verständlicher ausgedrückt habe.

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barmer  14.01.2013, 22:51
@Fragend2013

o.k. die Beihilfe ist natürlich ein wichtiger Aspekt, der am Anfang fehlte. Sie endet mit Vollendung des 25.Lebensjahrs ! Außerdem endet sie mit Beendigung der Ausbildung ! Ist das alles noch o.k. ?

Wenn die Beihilfe endet, muss die Versicherung auf eine Vollversicherung umgestellt werden (Beitrag x 5).

Ansonsten gilt noch alles aus der ersten Antwort.

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Fragend2013 
Fragesteller
 14.01.2013, 23:43
@barmer

Nochmal konkret, damit ich das richtig verstehe:

Aber während des Studiums im Vollzeit-Praktikum bleiben dann Beihilfe und private KK bestehen, solange monatlich nicht mehr als 400€ verdient werden? Egal wie viele Wochenstunden, solange ich immatrikuliert bleibe und normal weiterstudiere?

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barmer  15.01.2013, 09:31
@Fragend2013

Ja, auf jeden Fall, auch bei höherem Verdienst und mehr Stunden.

Die 400 EUR (2013: 450 EUR) sind

a.) die Grenze für die Familienversicherung in der GKV b.) die Grenze für Minijobs, wo der AG Steuer und SV pauschal abliefert.

Beides tangiert die Beihilfe nicht und betrifft Sie daher überhaupt nicht.

Als Student kann man darüber hinaus dauerhaft bis 20 Stunden oder bis 5 Monate Vollzeit arbeiten, ohne KV-pflichtig zu werden.

Und die PKV ist ein privatrechtlicher Vertrag. Der besteht, solange Sie ihn nicht kündigen.

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Fragend2013 
Fragesteller
 17.01.2013, 02:05
@barmer

Dann danke ich herzlich für die Auskunft, die mich natürlich sehr freut :)

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