Kinderfreibetrag bei unverheirateten, zusammenwohnenden Eltern
Hallo zusammen, heute mal eine Frage von mir :-)
Seit 2012 gibt es die Option, dass ein Elternteil den Kinderfreibetrag bzw. den BEA-Freibetrag voll auf sich übertragen lassen kann, wenn "[...] der andere Elternteil [...] oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist."
Die Formulierung einer "oder"-Option klingt so, als könnte man im Falle einer mittellosen Kindesmutter die Freibeträge auf den Kindesvater voll übertragen lassen. Ich konnte bisher keine Widersprüche zu dieser Annahme finden.
Ist meine Interpretation richtig? Oder gibt es doch einen Pferdefuß, wenn beide Eltern zusammenwohnen?
Vielen Dank im voraus!
4 Antworten
Durch das Zusammenleben erfolgt die Betreuung des Kindes regelmäßig durch beide Elternteile und erfüllt somit die Voraussetzung der vollen Übertragung nicht.
So ist es mir bekannt, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
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Hallo, 3 Jahre später wäre eine Info spannend: hat die Übertragung von der mittellosen Mütter auf den Vater geklappt?
Bin in einer ähnlichen Situation, unverheiratet, zusammenlebend, Mutter ohne Tätigkeit, ich bezahle ihr Unterhalt und möchte gerne das volle Kindergeld bzw. -freibetrag.
Das Kindergeld bekomme ich, den Freibetrag jedoch nicht. Das ist der Stand nach einer längeren Diskussion mit dem zuständigen Finanzamt. Dafür wird aber auch das Kindergeld effektiv jedoch nur zur Hälfte bei mir steuerlich angerechnet, da ja die Kindesmutter den Anspruch auf die Hälfte hätte. Über "Unterstützungsleistungen für eine bedürftige Person" (= Kindesmutter ohne Einkommen im gleichen Haushalt) gibt es jedoch die Absetzungsoption für einen deutlichen Betrag zzgl. Krankenversicherungsbeiträge (PKV in meinem Fall). Unter dem Strich passt das also... auch wenn nur der hälftige BEA-Freibetrag bei mir landet.
Eine Übertragung der Freibeträge ist nicht möglich, wenn z.B. der Vater ( könnte auch Mutter heißen ) mangels eigener Einkünfte aufgrund von z.B.Arbeitslosigkeit gar nicht unterhaltspflichtig ist.
Quelle gefunden :
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-14596.xhtml?currentModule=home
ups, so ganz hatte ich die Kernfrage wohl auch nicht getroffen ;-))
Betr. Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)
Entscheidend ist auch hier, dass das Kind an keinem Tag des Jahres beim unterhaltspflichtigen Elternteil gemeldet war, egal ob mit Haupt- oder mit Nebenwohnsitz.
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2014/183/kinder-_und_erziehungsfreibetraege
konnte dir hiermit geholfen werden ?
Das BFH-Urteil vom 27.10.2004 ist aus 2004. Die Neuregelung stammt aber aus 2012.
In Elster ist zu lesen (ESt 2013, Anlage Kind, Zeilen 38-40), daß explizit "mangels Leistungsfähigkeit" ein Grund für die Beantragung der vollen Freibeträge ist.
Daher die konkrete Frage...
ist schon klar, ich war nur der Meinung, dass in diesem 2. Link bereits überarbeitete Rechtsgrundlagen veröffentlich sind. Dort wird immer wieder von " Neu ab 2012 ist...... " usw. geschrieben !
Dann kann u.a. @ulkanismus wohl nur noch fachmännischen Rat geben.
Das kann er leider nicht - er kennt sich damit nicht aus.
Hallo gandalf94305,
Zu dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, ich denke der war gemeint, habe ich folgendes gefunden.
"die Gewährung des neuen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende sind zum Teil jedoch erheblich enger als die für den ehemaligen Haushaltsfreibetrag.
Sobald eine volljährige Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist, wird vermutet, dass diese mit dem Steuerpflichtigen gemeinsam wirtschaftet und damit eine Haushaltsgemeinschaft bildet.
Eine Haushaltsgemeinschaft kann sich also steuerschädlich auswirken."
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2014/210/entlastungsbetrag_fuer_alleinerziehende
Wer schrieb hier etwas von einem Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende?
Wie kann jemand Alleinerziehend sein, wenn man mit der Kindesmutter zusammenlebt?
Google kann ich selbst bedienen.
Ok, ok, ich wollte lediglich behilflich sein. Unklar war mir auch was mit "BEA-Freibetrag" gemeint war. Betrachte meinen Versuch zu antworten als gegenstandslos, wird nicht wieder vorkommen.
Klar erkannt. Das ESt-Formular drückt das nicht aus und suggeriert, daß die Punkt unabhängig sind, aber in der Tat ist das Zusammenleben der Knackpunkt.